Der Anruf klingt fast immer gleich: Im selben Haus wurde eine bezugsfreie Wohnung verkauft, und der Preis lag deutlich über dem, was jetzt für die eigene, vermietete Wohnung geboten wird. Die Vermutung dahinter ist meistens, dass jemand den Preis drücken will. Das ist er nicht. Es sind zwei verschiedene Märkte, die zufällig im gleichen Treppenhaus liegen.
Die bezugsfreie Wohnung geht an jemanden, der einziehen will und mit dem Herzen bietet. Ihre vermietete Wohnung geht an jemanden, der eine Zahlungsreihe kauft und mit dem Taschenrechner bietet. Dieser Ratgeber sortiert, was in dieser Rechnung steht — und an welchen Stellen Sie vor dem Verkauf noch etwas verändern können.
Nicht der Quadratmeterpreis. Die Jahresmiete.
Käufer vermieteter Wohnungen rechnen in einer einzigen Kennzahl: dem Kaufpreisfaktor, auch Vervielfältiger genannt. Er sagt, wie vielen Jahresnettokaltmieten der Kaufpreis entspricht. Eine Wohnung mit 600 € Kaltmiete im Monat bringt 7.200 € im Jahr; bei einem Faktor von 22 ergibt das rechnerisch 158.400 €. Der Kehrwert ist die Bruttomietrendite — hier rund 4,5 Prozent.
Diesen Faktor legen nicht Sie fest und auch nicht der Käufer. Er ergibt sich aus Lage, Zustand, Baujahr und Mieterstruktur und lässt sich über die Auswertungen des örtlichen Gutachterausschusses aus tatsächlichen Kauffällen ableiten. Was Sie beeinflussen können, ist die andere Seite der Gleichung: die Miete, die tatsächlich fließt — und die Frage, ob der Käufer den Zahlen glaubt, die Sie ihm vorlegen.
Der wichtigste Satz dieses Ratgebers: Sie verkaufen keine Wohnung, sondern eine belegbare Ertragslage. Alles, was nicht belegt ist, wird abgezogen.
Warum der Selbstnutzer bei Ihnen gar nicht erst mitbietet.
Wer eine Wohnung zum Einziehen sucht, kann eine vermietete Wohnung praktisch nicht kaufen. Er müsste den Mieter loswerden, und das geht nur über Eigenbedarf nach § 573 BGB — mit Kündigungsfristen von bis zu neun Monaten, einem Widerspruchsrecht des Mieters nach der Härtefallregelung und, wenn die Wohnung erst nach Einzug des Mieters in Wohnungseigentum aufgeteilt wurde, zusätzlich mit der Sperrfrist aus § 577a BGB. Kein Käufer, der ein Zuhause sucht, lässt sich auf diese Unsicherheit ein.
Damit fällt genau die Gruppe weg, die emotional bietet. Übrig bleibt der Kapitalanleger. Und der ist ein besserer Verhandlungspartner, als sein Ruf vermuten lässt: Er springt nicht ab, weil ihm der Bodenbelag nicht gefällt, er braucht keine zwölf Besichtigungen mit der Familie, und seine Finanzierung ist in der Regel geklärt, bevor er anruft. Er zahlt weniger pro Quadratmeter — dafür zahlt er verlässlich und schnell.
Die praktische Konsequenz: Der Vergleich mit der bezugsfrei verkauften Nachbarwohnung führt in die Irre. Der richtige Vergleich sind andere vermietete Wohnungen mit ähnlicher Mietstruktur. Wie die Wertermittlungsverfahren dahinter im Einzelnen funktionieren, steht im Ratgeber Immobilienbewertung und ihre Verfahren.
Die fünf Größen, die über Ihren Preis entscheiden.
Ein Anleger prüft bei einer Eigentumswohnung fünf Positionen, bevor er ein Gebot nennt. Bei vier davon können Sie vor dem Verkauf noch etwas bewegen. Die fünfte ist gesetzt — und sie wird von Verkäufern regelmäßig übersehen.
Ist-Nettokaltmiete
Gerechnet wird, was heute fließt — nicht, was möglich wäre
Monatsmiete × 12, ohne Nebenkostenvorauszahlung
Jede rechtssichere Anpassung vor dem Verkauf wirkt unmittelbar auf den Preis
Abstand zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Der Käufer kauft die Ist-Miete und behält das Potenzial für sich
Mietspiegel oder Vergleichswohnungen
Großer Abstand senkt den Preis, obwohl er Potenzial bedeutet
Hausgeld, nicht umlagefähiger Anteil
Die einzige Position, die der Anleger dauerhaft selbst trägt
Verwaltung, Rücklagenzuführung, Instandhaltung
Sinkt die Nettorendite, sinkt das Gebot
Erhaltungsrücklage der Gemeinschaft
Umgekehrt gilt: eine beschlossene Sonderumlage gehört offengelegt, sie kommt ohnehin heraus
Stand laut letzter Jahresabrechnung
Eine gut gefüllte Rücklage ohne beschlossene Sonderumlage ist ein echtes Verkaufsargument
Baujahr und Restnutzungsdauer
Der Hebel mit der größten Wirkung — und dem meisten Nachweisbedarf
Grundlage der Abschreibung des Käufers
Dokumentierte Modernisierungen verlängern sie
Faktoren und Renditeerwartungen sind objekt-, stadt- und teilmarktabhängig; belastbare Werte stammen aus den Grundstücksmarktberichten der örtlichen Gutachterausschüsse, nicht aus überregionalen Faustformeln.
Bei der Eigentumswohnung entscheiden die WEG-Unterlagen.
Beim Mehrfamilienhaus ist die Mietaufstellung das Herzstück. Bei der einzelnen Eigentumswohnung kommt etwas hinzu, das viele Verkäufer unterschätzen: Der Käufer kauft nicht nur Ihre Wohnung, er kauft sich in eine Eigentümergemeinschaft ein, deren Beschlüsse er nicht mehr ändern kann. Entsprechend gründlich prüft er sie.
Was vor dem ersten Gespräch beisammen sein sollte:
Aus der Gemeinschaft: Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, Gemeinschaftsordnung, Nachweis von Sondernutzungsrechten, die letzten drei Jahresabrechnungen, der aktuelle Wirtschaftsplan, die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, die Beschlusssammlung, der Stand der Erhaltungsrücklage und der Verwaltervertrag.
Aus Ihrem Mietverhältnis: der vollständige Mietvertrag mit allen Nachträgen, Nachweise über Mieterhöhungen, die letzten drei Nebenkostenabrechnungen, der Kautionsnachweis mit Anlageform, das Übergabeprotokoll und Angaben zu offenen Rückständen.
Der Grund ist nüchtern: Jede fehlende Unterlage ist für den Käufer ein Risiko, und Risiken bepreist er. Eine nicht auffindbare Nebenkostenabrechnung kostet in der Verhandlung mehr als die Stunde, die es gebraucht hätte, sie zu besorgen. Eine Übersicht, was beim Verkauf generell zusammengetragen werden muss, steht in den Verkaufsunterlagen im Bergischen Land.
Und wenn es ein vermietetes Haus ist?
Die Suche nach „vermietetes Haus verkaufen“ führt zu drei sehr verschiedenen Situationen. Welche davon vorliegt, entscheidet über das Bewertungsverfahren — und damit über den Preis.
Ein vermietetes Einfamilien- oder Zweifamilienhaus wird weiterhin über das Vergleichswertverfahren bewertet, also über ähnliche verkaufte Objekte in ähnlicher Lage — mit einem Abschlag dafür, dass ein Mieter drin sitzt. Der Ertragswert dient hier nur als Gegenprobe. Das ist der Fall, in dem der Abstand zwischen bezugsfreiem und vermietetem Verkauf am größten ausfällt: Ein Einfamilienhaus ist für Selbstnutzer gemacht, und genau die fallen als Bieter aus. Bei einem Zweifamilienhaus, in dem eine Einheit frei wird, kommt der Selbstnutzerkreis dagegen zurück — das ist häufig die attraktivste Konstellation überhaupt.
Ab drei Wohneinheiten kippt die Logik. Dann ist es kein Haus mehr, das zufällig vermietet ist, sondern ein Renditeobjekt: Bewertet wird über das Ertragswertverfahren nach ImmoWertV, gerechnet wird mit Rohertrag, Bewirtschaftungskosten und Liegenschaftszinssatz. Wie das im Einzelnen funktioniert und welche Unterlagen dann gefordert werden, steht im Ratgeber Mehrfamilienhaus bewerten; den Verkaufsweg beschreibt die Seite Mehrfamilienhaus verkaufen.
Was in allen Fällen gleich bleibt: die Rechtslage im nächsten Abschnitt. Kauf bricht nicht Miete, die Kaution geht über, der Käufer braucht einen Kündigungsgrund. Der Unterschied liegt nicht im Mietrecht, sondern in der Frage, wer am Ende bietet — und nach welcher Formel dieser Jemand rechnet.
Was Ihr Mieter darf — und was nicht.
Zustimmen muss er nicht. Nach § 566 BGB tritt der Erwerber in das bestehende Mietverhältnis ein: Kauf bricht nicht Miete. Der Mieter kann den Verkauf weder verhindern noch verzögern. Informiert werden sollte er trotzdem rechtzeitig und sachlich — Unruhe im Haus erschwert Besichtigungen und macht Gebote vorsichtiger.
Ein Vorkaufsrecht hat er nur in einem bestimmten Fall. § 577 BGB greift, wenn die Wohnung nach dem Einzug des Mieters in Wohnungseigentum aufgeteilt wurde und nun erstmals einzeln verkauft wird. Wurde die Wohnung schon einmal als Eigentumswohnung veräußert oder war sie bereits vor dem Einzug aufgeteilt, besteht kein Vorkaufsrecht. Wo es besteht, muss der Mieter nach Abschluss des Kaufvertrags unterrichtet werden und hat zwei Monate Zeit, in den Vertrag einzutreten — zu genau denselben Konditionen. Das ist kein Preisrisiko, aber ein Zeitrisiko im Ablauf.
Die Kündigungssperrfrist trifft den Käufer, nicht Sie. Nach § 577a BGB kann sich ein Erwerber nach einer Umwandlung erst nach Ablauf einer Sperrfrist auf Eigenbedarf oder Verwertung berufen. Im Bergischen Städtedreieck gilt die gesetzliche Frist von drei Jahren: Wuppertal, Solingen und Remscheid gehören nicht zur Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung NRW. Anders im Kreis Mettmann — für Erkrath, Hilden, Langenfeld und Ratingen gilt die verlängerte Frist. Für die Vermarktung ist das ein relevanter Unterschied: Sie erweitert oder verkleinert den Kreis der Käufer, die auf spätere Eigennutzung schielen.
Besichtigungen muss der Mieter dulden, aber in zumutbarem Rahmen und nach Ankündigung. In der Praxis funktioniert das am besten mit wenigen gebündelten Terminen und einem Käuferkreis, der vorher die Unterlagen geprüft hat — statt mit Einzelbesichtigungen über Wochen.
Leer verkaufen oder vermietet verkaufen?
Erst leer ziehen, dann verkaufen
Bringt am Markt regelmäßig einen deutlich höheren Quadratmeterpreis, weil der Selbstnutzerkreis wieder mitbietet.
Dagegen stehen: Mietausfall über die gesamte Kündigungs- und Vermarktungszeit, weiterlaufendes Hausgeld, Renovierungskosten für den bezugsfreien Zustand, unter Umständen eine Abfindung — und die Frage, ob eine Eigenbedarfskündigung überhaupt rechtlich trägt. Ohne eigenen Bedarf trägt sie nicht.
Sinnvoll, wenn die Wohnung ohnehin frei wird, der Mieter von sich aus kündigt oder eine einvernehmliche Aufhebung mit kalkulierbarer Abfindung möglich ist.
Vermietet verkaufen
Bringt pro Quadratmeter weniger, dafür läuft die Miete bis zum Übergang weiter und der Prozess ist erheblich kürzer und ruhiger.
Der Käuferkreis ist kleiner, aber belastbarer: geprüfte Finanzierung, keine emotionalen Rückzieher, kein Besichtigungstourismus. Bei sauberen Unterlagen sind Kaufentscheidungen in wenigen Wochen möglich.
Sinnvoll, wenn ein bestehendes Mietverhältnis läuft, das Sie nicht rechtssicher beenden können oder wollen — was der Normalfall ist. Rechnen Sie beide Wege einmal komplett durch, bevor Sie sich entscheiden: Mietausfall und Abfindung fressen den höheren Verkaufspreis häufiger auf, als man erwartet.
Fünf Hebel, die den Preis bewegen.
Wer noch sechs bis zwölf Monate Zeit hat, kann an der Ertragsseite arbeiten. Das wirkt stärker als jede Vermarktungsmaßnahme danach.
- Miete prüfen und rechtssicher anpassen. Liegt die Kaltmiete deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, ist eine Anpassung im gesetzlichen Rahmen der wirksamste Hebel überhaupt — sie multipliziert sich mit dem Faktor direkt in den Kaufpreis.
- Nebenkostenabrechnungen in Ordnung bringen. Drei vollständige, formal saubere Abrechnungen signalisieren dem Käufer, dass er kein Chaos übernimmt. Fehlende Abrechnungen sind einer der häufigsten Abschlagsgründe.
- Kaution dokumentieren. Höhe, Anlageform und Verbleib gehören schriftlich belegt. Nach § 566a BGB geht sie ohnehin auf den Erwerber über — ungeklärte Kautionen sind ein Klassiker im Streit nach dem Notartermin.
- Modernisierungen zusammenstellen. Rechnungen für Bad, Fenster, Heizung, Elektrik. Das ist die Grundlage, mit der sich eine verlängerte Restnutzungsdauer und damit eine höhere Abschreibung des Käufers begründen lässt. Wie das funktioniert, erklärt Podcast-Folge #16 zum Restnutzungsdauer-Gutachten.
- WEG-Lage klären. Stehen Sanierungen an? Ist eine Sonderumlage beschlossen? Beides kommt in der Prüfung heraus. Offen kommuniziert kostet es Verhandlungsspielraum, spät entdeckt kostet es den Käufer.
In fünf Schritten zum Verkauf.
Zahlen und Unterlagen zusammenstellen
Mietvertrag, Mietentwicklung, Kaution, Nebenkosten, WEG-Unterlagen, Rücklagenstand, Modernisierungsnachweise. Erst danach lässt sich seriös über einen Preis sprechen.
Wert auf Ertragsbasis ermitteln
Ist-Miete gegen die realistische Faktorspanne im jeweiligen Teilmarkt, plausibilisiert an tatsächlichen Kauffällen des Gutachterausschusses. Nicht am Portalpreis der bezugsfreien Nachbarwohnung.
Über den Weg entscheiden
Öffentlich inserieren oder diskret einem vorgemerkten Käuferkreis anbieten. Bei sensiblen Mietverhältnissen ist der zweite Weg oft der ruhigere — dazu mehr unter diskreter Immobilienverkauf.
Mieter einbinden und Besichtigungen bündeln
Sachliche Information zum richtigen Zeitpunkt, angekündigte Termine, wenige statt vieler. Ein ruhiges Haus ist bares Geld wert.
Beurkundung mit sauberen Anlagen
Mietverhältnis, Kaution, Rücklage, offene Sonderumlagen und der Übergang der Nutzen und Lasten gehören eindeutig in den Kaufvertrag. Hier entstehen die meisten Nachverhandlungen.
Die Zehnjahresfrist — und die Falle danach.
Spekulationsfrist. Liegt der Erwerb mehr als zehn Jahre zurück, ist der Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG in der Regel steuerfrei. Innerhalb der Frist ist er steuerpflichtig. Die Ausnahme für selbstgenutztes Wohneigentum greift bei einer vermieteten Wohnung nicht.
Geerbte Wohnungen. Hier zählt der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers, nicht der Erbfall — wer eine seit Jahrzehnten vermietete Wohnung erbt, hat die Zehnjahresfrist in aller Regel längst hinter sich. Kommt die Wohnung aus einer Erbengemeinschaft, kommen weitere Fragen dazu; die sind auf der Seite geerbte Immobilie verkaufen beschrieben.
Abschreibung. In die Berechnung des Veräußerungsgewinns fließen die über die Haltedauer geltend gemachten Abschreibungen ein; sie mindern den Buchwert und erhöhen damit den steuerpflichtigen Gewinn innerhalb der Frist. Das überrascht viele, die nur Kaufpreis gegen Verkaufspreis rechnen.
Drei-Objekt-Grenze. Wer innerhalb von etwa fünf Jahren mehr als drei Objekte veräußert, gerät in den gewerblichen Grundstückshandel — mit Gewerbesteuer und dem Verlust der privaten Veräußerungsfristen. Für Eigentümer mehrerer Wohnungen im selben Haus ist das der Punkt, der vor dem ersten Verkauf geklärt gehört.
Das ist keine Steuerberatung. Die Beurteilung Ihres konkreten Falls gehört zum Steuerberater — am besten, bevor der erste Interessent im Wohnzimmer steht.
Wuppertal, Solingen, Remscheid — drei Rechenweisen.
In Wuppertal ist die Spreizung zwischen den Stadtteilen größer als der Unterschied zwischen zwei Städten. Das häufigste Preisthema sind Bestandsmieten, die seit Jahren nicht angepasst wurden — bei Wohnungen in Gründerzeithäusern entlang der Talachse ist das eher Regel als Ausnahme.
In Solingen liegt der Wohnungsleerstand niedrig. Käufer kalkulieren ein geringeres Mietausfallwagnis und akzeptieren höhere Faktoren — derzeit die günstigste Ausgangslage der drei Städte für Verkäufer.
In Remscheid sind die Faktoren niedriger, die Verhandlungen dafür kürzer. Käufer stören sich weniger an Renovierungsstau, solange er vollständig offengelegt ist.
Besitzen Sie mehrere Einheiten oder ein ganzes Haus, gelten andere Regeln — dann führt der Weg über das Ertragswertverfahren. Das steht im Ratgeber Mehrfamilienhaus bewerten.
“Die meisten Eigentümer kommen mit der Frage, wie sie den Mieter loswerden. Nach einer halben Stunde am Tisch ist die Frage eine andere: wie sie die Zahlen so vorlegen, dass ein Anleger sie glaubt. Das ist der Punkt, an dem sich der Preis entscheidet — nicht am Bodenbelag.”
Sie haben eine vermietete Wohnung im Bergischen?
Schicken Sie mir Kaltmiete, Baujahr, Wohnfläche und den Stand der Rücklage — dann sage ich Ihnen, in welcher Faktorspanne Ihre Wohnung realistisch liegt und welche zwei Punkte den Preis am stärksten bewegen. Ein ehrliches Gespräch kostet nichts, und es endet nicht automatisch in einem Auftrag.
Häufige Fragen
Was Eigentümer vermieteter Wohnungen am häufigsten fragen.
Die Fragen, die in meinen Erstgesprächen im Bergischen regelmäßig kommen.
Kann ich eine vermietete Wohnung überhaupt verkaufen?
Ja, jederzeit und ohne Zustimmung des Mieters. Nach § 566 BGB tritt der Käufer in das bestehende Mietverhältnis ein — Kauf bricht nicht Miete. Der Mieter behält seinen Vertrag zu unveränderten Konditionen, es wechselt lediglich sein Vertragspartner.
Wie viel weniger bringt eine vermietete Wohnung?
Eine seriöse Prozentzahl gibt es nicht, weil sie vom Verhältnis zwischen Ist-Miete und ortsüblicher Miete abhängt. Die Logik ist aber eindeutig: Eine Wohnung mit marktnaher Miete verliert gegenüber dem bezugsfreien Verkauf wenig, weil der Anleger eine auskömmliche Rendite bekommt. Eine Wohnung mit weit untermarktiger Altmiete verliert deutlich, weil der Käufer nur die Ist-Miete kauft und das Potenzial nicht bezahlt. Genau hier liegt der Hebel: Eine rechtssichere Mietanpassung vor dem Verkauf wirkt stärker als jede Vermarktungsmaßnahme danach.
Hat mein Mieter ein Vorkaufsrecht?
Nur unter einer bestimmten Voraussetzung. § 577 BGB greift, wenn die Wohnung nach dem Einzug des Mieters in Wohnungseigentum aufgeteilt wurde und jetzt erstmals einzeln verkauft wird. Wurde sie bereits früher als Eigentumswohnung veräußert oder war die Aufteilung schon vor dem Einzug erfolgt, besteht kein Vorkaufsrecht. Wo es besteht, hat der Mieter nach Mitteilung des Kaufvertrags zwei Monate Zeit, zu denselben Bedingungen einzutreten.
Kann der Käufer dem Mieter kündigen?
Nur mit einem gesetzlichen Kündigungsgrund, in der Regel Eigenbedarf nach § 573 BGB — mit den üblichen Fristen und dem Widerspruchsrecht des Mieters. Wurde die Wohnung nach dem Einzug des Mieters umgewandelt, kommt die Sperrfrist nach § 577a BGB hinzu: im Bergischen Städtedreieck drei Jahre, weil Wuppertal, Solingen und Remscheid nicht zur Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung NRW gehören. Im Kreis Mettmann gilt für Erkrath, Hilden, Langenfeld und Ratingen die verlängerte Frist.
Muss ich meinen Mieter über den Verkauf informieren?
Rechtlich nicht, damit der Verkauf wirksam wird. Praktisch ja. Ein Mieter, der vom Verkauf über ein Portalinserat oder von Nachbarn erfährt, wird zum Unsicherheitsfaktor: schwierige Besichtigungen, Rückfragen, im schlimmsten Fall eine Kündigung zur Unzeit. Eine sachliche Information zum selbst gewählten Zeitpunkt kostet nichts und nimmt dem Prozess die Unruhe.
Was passiert mit der Mietkaution?
Sie geht nach § 566a BGB auf den Erwerber über — unabhängig davon, ob Sie sie tatsächlich weiterreichen. Höhe, Anlageform und Verbleib gehören deshalb dokumentiert und im Kaufvertrag abgebildet. Ungeklärte Kautionen sind einer der häufigsten Streitpunkte nach der Beurkundung.
Und die Erhaltungsrücklage — bekomme ich die anteilig ausgezahlt?
Nein. Die Rücklage gehört der Gemeinschaft, nicht Ihnen; Ihr Anteil daran geht mit der Wohnung auf den Käufer über. Sie ist deshalb kein Auszahlungsanspruch, wohl aber ein Verkaufsargument: Eine gut gefüllte Rücklage ohne anstehende Sonderumlage senkt das Risiko des Käufers spürbar. Wie sie kaufpreis- und grunderwerbsteuerlich zu behandeln ist, gehört in die Abstimmung mit Notar und Steuerberater.
Soll ich die Wohnung erst leer ziehen lassen?
Nur, wenn sie ohnehin frei wird oder eine einvernehmliche Aufhebung mit kalkulierbarer Abfindung möglich ist. Eine Eigenbedarfskündigung setzt echten eigenen Bedarf voraus — ohne den trägt sie nicht. Rechnen Sie beide Wege vollständig durch: Mietausfall über die gesamte Kündigungs- und Vermarktungszeit, weiterlaufendes Hausgeld, Renovierung und Abfindung fressen den höheren Verkaufspreis häufiger auf, als erwartet wird.
Welche Steuern fallen an?
Liegt der Erwerb mehr als zehn Jahre zurück, ist der Gewinn nach § 23 EStG in der Regel steuerfrei. Innerhalb der Frist ist er steuerpflichtig, wobei die geltend gemachten Abschreibungen den steuerpflichtigen Gewinn erhöhen. Die Ausnahme für Selbstnutzung greift bei einer vermieteten Wohnung nicht. Bei mehreren Verkäufen in kurzer Zeit ist zusätzlich der gewerbliche Grundstückshandel zu prüfen. Keine Steuerberatung — die Beurteilung Ihres Falls gehört zum Steuerberater.
Wie verkaufe ich, ohne dass das ganze Haus davon erfährt?
Über eine diskrete Vermarktung: kein Portalinserat, keine Wohnungsfotos im Netz, Ansprache eines vorqualifizierten Käuferkreises und gebündelte Termine nach vorheriger Unterlagenprüfung. Das dauert in der Regel etwas länger, verhindert aber die Unruhe, die einen Verkauf am Ende teuer macht.
Quellen und Datenstand
Dieser Ratgeber gibt den Stand 09/2026 wieder. Rechtsgrundlagen aus dem amtlichen Volltext, Marktdaten aus den Berichten der örtlichen Gutachterausschüsse.
BGB § 566
Kauf bricht nicht Miete — Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis
BGB § 566a
Übergang der Mietsicherheit auf den Erwerber
BGB § 573
Ordentliche Kündigung des Vermieters, Eigenbedarf
BGB §§ 577, 577a
Vorkaufsrecht des Mieters und Kündigungsbeschränkung bei Umwandlung
Mieterschutzverordnung NRW
Gebietskulisse mit verlängerter Kündigungssperrfrist nach § 577a BGB — Wuppertal, Solingen und Remscheid sind nicht erfasst
EStG § 23
Private Veräußerungsgeschäfte, Zehnjahresfrist, Einbeziehung der Abschreibungen
Wohnungseigentumsgesetz
Beschlusssammlung, Erhaltungsrücklage, Verwaltungsunterlagen der Gemeinschaft
ImmoWertV 2021
Ertragswertverfahren, Liegenschaftszinssatz, Restnutzungsdauer
BORIS NRW
Bodenrichtwerte und Auswertungen der Gutachterausschüsse
Gutachterausschuss Wuppertal
Grundstücksmarktbericht — Kauffälle und Faktoren für Eigentumswohnungen
Gutachterausschuss Solingen
Grundstücksmarktbericht — Kauffälle und Faktoren für Eigentumswohnungen
Gutachterausschuss Remscheid
Grundstücksmarktbericht — Kauffälle und Faktoren für Eigentumswohnungen