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  Verkauf bei Trennung · Teil von Immobilie verkaufen

Immobilie bei Scheidung verkaufen – fair, neutral, ohne Eskalation ,mit einem Makler, der beide Seiten hört

Eine Trennung ist selten der richtige Moment für eine zweite, parallele Auseinandersetzung über die Immobilie. Wir nehmen Ihnen genau diesen Streitpunkt ab – im gesamten Bergischen Land, mit einer Bewertung, die für beide Seiten transparent ist, einer Vermarktung, die niemanden bevorzugt, und einem Ablauf, der Tempo nicht über Fairness stellt.

Auch wenn nur eine Seite den Termin macht

Wir nehmen den Erstkontakt mit beiden Seiten persönlich auf, bevor irgendetwas Verbindliches passiert.

Auch bei laufenden Anwaltsverhandlungen

Wir stimmen uns gerne direkt mit den Anwälten beider Seiten ab. Bewertung und Vermarktung laufen parallel zur juristischen Klärung.

Auch wenn Sie sich gegen den Verkauf entscheiden

Manchmal ist Halten oder Auszahlen einer Seite die bessere Lösung. Wir empfehlen ehrlich – auch dann, wenn es uns keinen Auftrag bringt.

Sascha Oertel Ansprechpartner Bergische Region

Ihr neutraler Ansprechpartner

Sascha Oertel

Trennungen sind nicht meine Welt. Aber Immobilien dabei sind es. Sprechen Sie mit mir, bevor sich der Streit auch noch um die vier Wände dreht.

Google Bewertungen

★★★★★

4,9

aus über 250 Bewertungen

Von Eigentümern und Käufern aus Wuppertal und Umgebung empfohlen.

Immowelt Premium Partner
ImmoScout Partner
ProvenExpert Empfehlung

Worum es hier geht

„Neutral begleitet" ist mehr als ein Marketing-Wort

Bei einer Trennung sind Sie und Ihr Ex-Partner finanziell wie emotional in derselben Lage – aber selten in derselben Verhandlungsposition. Genau hier setzt unsere Rolle an: Wir bewerten die Immobilie nach denselben Methoden, die wir bei jedem anderen Auftrag nutzen, kommunizieren mit beiden Seiten gleichberechtigt und treffen keine Entscheidung, die nicht beide kennen. Das schützt Sie vor späteren Vorwürfen und macht den Verkauf rechtssicher und fair – egal ob die Immobilie in Wuppertal, Solingen, Remscheid oder im Umland liegt.

Drei mögliche Wege

Verkaufen, einer übernimmt, oder vermieten

Bei einer gemeinsamen Immobilie gibt es im Kern drei Optionen. Erstens: gemeinsam verkaufen und den Erlös aufteilen – der häufigste und finanziell oft sauberste Weg. Zweitens: eine Seite übernimmt den Anteil der anderen – sinnvoll, wenn jemand wohnen bleiben möchte und es finanzieren kann. Drittens: gemeinsam vermieten und später entscheiden – nur dann sinnvoll, wenn beide Seiten weiterhin als Eigentümergemeinschaft funktionieren wollen, was selten der Fall ist. Wir helfen, die für Ihre Situation richtige Option zu finden – ehrlich, mit konkreten Zahlen und ohne Tendenz.

ScheidungLeereWohnung

Unsere Rolle

Neutraler Vermittler statt Mandant einer Seite

Wir akzeptieren das Mandat erst, wenn beide Seiten dem zugestimmt haben. Vorher gibt es keine Bewertungen, keine Inserate, keine Maklerverträge. Wir kommunizieren transparent mit Ihnen, mit Ihrem Ex-Partner und gerne auch direkt mit beiden Anwälten.

Bewertung erfolgt einmal – beide Seiten erhalten dieselbe Dokumentation

Maklervertrag mit beiden Eigentümern (oder beiden Anwälten als Vertretern)

Provision wird hälftig getragen – kein Spielraum für Interessenkonflikte

Direkte Abstimmung mit Familienanwälten möglich und üblich

Im direkten Vergleich

Privat regeln vs. neutraler Dritter

Bewertung

Eine Seite holt sich „ihren" Gutachter, die andere zweifelt das Ergebnis an

Eine Bewertung für alle

Schriftliche Bewertung mit transparenter Methodik, beide Seiten haben dieselbe Grundlage

Vermarktung

Wer entscheidet über Inserate, Besichtigungen, Preisuntergrenzen?

Klare Spielregeln vorab

Vor Vermarktungsstart definieren wir gemeinsam Mindestpreis, Diskretionslevel und Besichtigungsregeln

Verhandlungen

Käufer spielen Sie und Ihren Ex-Partner gegeneinander aus

Eine Stimme nach außen

Wir verhandeln mit Käufern – beide Seiten erhalten zeitgleich denselben Stand

Streitanfälligkeit

Jede Entscheidung kann später als Bevorteilung interpretiert werden

Dokumentierter Prozess

Jeder Schritt schriftlich, jede Entscheidung beidseitig bestätigt – juristisch belastbar

So gehen wir vor

In vier Schritten, neutral, beide Seiten dabei

Klare Reihenfolge, klare Spielregeln. Sie entscheiden gemeinsam, ob es weitergeht.

01

Erstgespräch mit beiden Seiten

Persönlich, telefonisch oder per Videocall – mit oder ohne Anwälte. Wir hören zu, ordnen ein und sagen ehrlich, ob wir der richtige Partner für Ihre Situation sind. Erst danach besprechen wir Verträge.

02

Bewertung und Strategie

Wir bewerten die Immobilie marktgerecht, dokumentieren die Methodik schriftlich und stellen das Ergebnis beiden Seiten gleichzeitig vor. Wir besprechen die drei möglichen Wege – Verkauf, Übernahme, Vermietung – konkret mit Zahlen.

03

Vermarktung mit klaren Spielregeln

Vor dem ersten Inserat klären wir gemeinsam: Welcher Mindestpreis? Öffentlicher oder diskreter Verkauf? Wie laufen Besichtigungen? Wer wird bei Anfragen benachrichtigt? Diese Spielregeln werden schriftlich festgehalten.

04

Notartermin und Erlösverteilung

Wir begleiten zum Notartermin, koordinieren mit den Anwälten beider Seiten zur Verteilung des Erlöses und stehen für Rückfragen über die Übergabe hinaus zur Verfügung.

Erst zuhören, dann beraten

Reden Sie mit uns, bevor sich der Streit ausbreitet – auch dann, wenn Sie noch nicht entscheiden können

Ein Erstgespräch ist immer kostenlos und unverbindlich. Wir nehmen Sie ernst, hören zu und sagen Ihnen, ob ein neutraler Verkauf für Ihre Situation der richtige Weg ist. Auch dann, wenn Ihr Ex-Partner noch nicht bereit ist, mitzukommen.

Persönlicher Kontakt

Sascha Oertel

Geschäftsführer · Oertel Immobilien GmbH

• Persönliche Abstimmung statt Standardprozess

• Regionale Marktkenntnis im Bergischen Land

• Klare Begleitung von Bewertung bis Abschluss

info@oertelimmobilien.de →
Sascha Oertel Ansprechpartner Bergische Region

Trennungssituationen, die wir regelmäßig begleiten

Typische Konstellationen

Jede Trennung ist anders. Diese vier Konstellationen tauchen besonders häufig auf.

Beide wollen verkaufen, sind sich aber uneinig über das Wie

Konsens beim Ziel, Konflikt beim Weg

Eine Seite will schnell, die andere will gut. Eine möchte öffentlich vermarkten, die andere nicht. Wir sortieren die Streitpunkte und schlagen einen Mittelweg vor, der beiden Zielen gerecht wird.

Eine Seite möchte übernehmen, kann aber nicht

Auszahlung scheitert an der Finanzierung

Eine Seite möchte wohnen bleiben, schafft die Auszahlung der anderen Hälfte aber nicht. Wir helfen, das ehrlich zu prüfen und – falls notwendig – auf den gemeinsamen Verkauf umzulenken, ohne dass jemand das Gesicht verliert.

Anwälte kommunizieren, die Mandanten nicht mehr

Verhandlungen über Anwälte beider Seiten

Wir sind den direkten Draht zu Familienanwälten gewohnt. Auf Wunsch läuft die gesamte Kommunikation über die Kanzleien, ohne dass Sie und Ihr Ex-Partner direkt miteinander sprechen müssen.

Kinder im Haus, Schulwechsel oder Stabilität als Faktor

Familienlage spielt eine Rolle

Wenn Kinder betroffen sind, geht es nicht nur um Quadratmeter und Marktwert. Wir beziehen das in die Strategie ein – Übergabezeitpunkt, mögliche Mietzeit nach Verkauf, Wege zur Stabilisierung.

Was Neutralität bei uns konkret heißt

Vier Versprechen für getrennte Eigentümer

Neutralität ist kein Versprechen, sondern ein Verfahren. Diese vier Punkte sind Standard, nicht Sonderwunsch.

Eine Bewertung – schriftlich, beide Seiten erhalten sie zeitgleich

Wir verschicken die Bewertung per E-Mail an beide Seiten und gegebenenfalls deren Anwälte gleichzeitig. Niemand bekommt die Zahl als Erstes.

Maklervertrag mit beiden Eigentümern

Wir akzeptieren den Auftrag erst, wenn beide unterschrieben haben. Bei vertretenen Mandanten unterzeichnen die Anwälte. Vorher gibt es keine Vermarktung.

Provision wird zur Hälfte getragen

Beide Seiten zahlen denselben Anteil. Das verhindert Interessenkonflikte und macht unsere Rolle finanziell ausgewogen.

Schriftlicher Spielregel-Katalog vor Vermarktung

Mindestpreis, Diskretionslevel, Besichtigungsregeln, Antwortzeiten – alles schriftlich, von beiden bestätigt, vor dem ersten Inserat.

Häufige Fragen

Was getrennte Eigentümer typischerweise fragen

Diese fünf Fragen werden in fast jedem Erstgespräch zur Trennungs-Immobilie gestellt – ehrlich beantwortet.

Können Sie wirklich neutral sein, wenn nur eine Seite Sie kontaktiert?

Wir nehmen Erstgespräche selbstverständlich auch nur mit einer Seite an, ohne dass dadurch ein Auftrag entsteht. Bevor wir aber eine Bewertung erstellen oder einen Maklervertrag schließen, suchen wir den Kontakt zur anderen Seite. Wenn diese nicht einverstanden ist, übernehmen wir das Mandat nicht.

Was passiert mit dem laufenden Immobilienkredit?

Der Kredit bleibt bei der Bank, bis er abgelöst ist. Beim Verkauf wird er aus dem Kaufpreis bedient, ein eventueller Überschuss wird zwischen Ihnen aufgeteilt. Bei Übernahme einer Seite muss diese den Kredit weiterführen oder neu finanzieren – die Bank muss zustimmen. Wir besprechen das im Erstgespräch und vermitteln bei Bedarf an einen unabhängigen Finanzierungsberater.

Was, wenn wir uns nicht auf einen Mindestpreis einigen können?

Das ist häufig. Wir schlagen einen marktgerechten Mindestpreis auf Basis der Bewertung vor. Wenn beide Seiten Vorbehalte haben, gibt es zwei Wege: einen Korridor festlegen, innerhalb dessen wir Angebote akzeptieren – oder eine Mediation, falls die Differenz grundsätzlich ist. Eine Teilungsversteigerung ist immer der letzte und schlechteste Weg.

Müssen wir uns bei Besichtigungen begegnen?

Nein. Wir koordinieren Besichtigungen so, dass keine Begegnung stattfindet. Auch der Schlüsseltransfer läuft über uns. Auf Wunsch führen wir alle Besichtigungen ohne Eigentümeranwesenheit durch.

Wie lange dauert ein Verkauf bei Trennung typischerweise?

Realistisch zwei bis fünf Monate von der Bewertung bis zur Übergabe. Bei diskreter Vermarktung manchmal länger, bei klarem Marktinteresse auch kürzer. Die Phase davor – bis beide Seiten eine gemeinsame Strategie haben – kann variieren. Wir helfen, sie kurz zu halten, ohne sie abzukürzen.

Nächster Schritt

Sprechen wir – gerne mit Ihnen beiden

Auch dann, wenn Sie nicht mehr direkt miteinander sprechen wollen. Auch dann, wenn die Anwälte das übernehmen sollen. Auch dann, wenn Sie sich am Ende gegen einen Verkauf entscheiden.

Neutralen Termin vereinbaren

Persönlich, telefonisch oder per Videocall mit beiden Seiten – auch mit Ihren Anwälten gemeinsam, wenn das die ruhigere Variante ist. Sie wählen den Rahmen, wir bringen die Neutralität.