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Ratgeber Verkauf

Haus oder Wohnung verkaufen oder vermieten — die Entscheidung ehrlich gerechnet.

Verkaufen oder vermieten? Auf diese Frage gibt es keine pauschal richtige Antwort — aber es gibt drei Rechnungen, die sie beantworten. Die Mietrendite nach Kosten, die Steuerlage und der ehrliche Aufwand der Vermieterrolle. Dieser Ratgeber geht alle drei durch, für das Haus wie für die Eigentumswohnung, mit echten Zahlen aus Wuppertal, Solingen und Remscheid. Ob die Immobilie aus dem Nachlass kommt, aus einer Trennung, einem Umzug oder einer Kapitalanlage, die Sie nicht mehr wollen — die Rechnung bleibt dieselbe. Nur die Steuerfrage fällt beim Erbfall anders aus, und die steht weiter unten.

Veröffentlicht am 12.06.2026 Von Sascha Oertel 14 Min.
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Kurz eingeordnet

Es gibt nicht zwei Wege, sondern drei: verkaufen, vermieten, halten. Jeder kann richtig sein.

Die Entscheidung folgt selten dem Bauchgefühl allein — sie folgt drei Rechnungen: der Mietrendite nach Kosten (was bringt die Vermietung wirklich, wenn Instandhaltung, Verwaltung und Mietausfall abgezogen sind?), der Steuer (ist ein Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist überhaupt steuerfrei?) und dem Aufwand (haben Sie Zeit und Nerven für die Vermieterrolle — oder Geld für eine Verwaltung?). Diese Seite geht alle drei durch und rechnet ein konkretes Beispiel vor.

Worum es geht

Drei Wege, nicht zwei

Die Frage „verkaufen oder vermieten?“ wird fast immer so gestellt, als gäbe es nur diese zwei Möglichkeiten. Tatsächlich sind es drei — und der dritte wird gern übersehen.

Sie können verkaufen und damit sofort Klarheit und Liquidität schaffen. Sie können vermieten und einen laufenden Ertrag erzielen. Oder Sie können erst einmal halten — nichts tun, bis sich die Lage geklärt hat. Das Halten ist eine legitime Option, solange Sie wissen, dass auch sie Geld kostet: Grundsteuer, Versicherung, Hausgeld und bei Leerstand der schleichende Wertverlust laufen weiter. Wer zwei Jahre nichts entscheidet, hat nichts gespart, sondern zwei Jahre bezahlt.

Die Ausgangslagen sind verschieden — ein Umzug, eine Trennung, ein Pflegefall, ein Nachlass oder eine Kapitalanlage, die zur Last geworden ist. Die Rechnung dahinter ist bei allen dieselbe: Was bringt die Vermietung nach Kosten wirklich? Was ist steuerlich möglich? Und passt die Vermieterrolle zu Ihrem Leben? Die Grafik zeigt diese Fragen als Entscheidungspfad — vier nüchterne Fragen, die zur Tendenz führen. Kein einzelner Punkt entscheidet; es zählt das Gesamtbild.

Entscheidungspfad für eine geerbte Immobilie: vier Fragen — mehrere uneinige Erben, offene Spekulationsfrist, Sanierungsstau, Zeit für die Vermieterrolle — führen zu einer der drei Richtungen Verkaufen, Halten oder Vermieten.

Wofür spricht was?

Verkaufen spricht dafür, wenn …

Sie brauchen das Kapital — für die eigene Finanzierung, den nächsten Lebensabschnitt oder eine Erbteilung.

Das Objekt hat spürbaren Instandhaltungsstau: alte Heizung, ungedämmte Hülle, Elektrik älter als dreißig Jahre.

Sie haben selbst darin gewohnt und würden durch eine Vermietung die Steuerbefreiung für Eigennutzung verlieren.

Mehrere Eigentümer müssen sich einigen und wollen eine saubere Teilung.

Die Vermieterrolle passt nicht zu Ihrem Leben — beruflich, gesundheitlich oder räumlich zu weit weg.

Vermieten spricht dafür, wenn …

Das Objekt ist in gutem Zustand und die nächsten größeren Maßnahmen sind absehbar erledigt.

Die Nettomietrendite nach allen Kosten liegt über dem, was Sie mit dem Verkaufserlös sicher erzielen würden.

Sie brauchen das Geld nicht kurzfristig und können Rücklagen für Reparaturen bilden.

Sie verkaufen innerhalb der Zehnjahresfrist mit Gewinn und können den Fristablauf abwarten.

Sie bringen Zeit für die Vermieterrolle mit — oder das Budget für eine Verwaltung.

Pro & Contra

Wann Vermieten sinnvoll ist — und wann nicht

Für die Vermietung spricht zuerst der laufende Ertrag. Eine vermietete Immobilie liefert Monat für Monat Mieteinnahmen, sie kann langfristig im Wert steigen, und Sachwerte gelten vielen als Schutz gegen Inflation. Dazu kommt oft ein emotionaler Grund: Das Elternhaus zu behalten, fällt leichter, als es herzugeben. Steuerlich lässt sich bei vermieteten Objekten die Gebäudeabschreibung (AfA) geltend machen, was die laufende Steuerlast mindert.

So weit die eine Seite. Die andere wird in der Begeisterung gern übersehen. Vermieten heißt arbeiten: Mieter suchen und prüfen, Nebenkostenabrechnungen erstellen, auf Schäden reagieren, im schlechten Fall einen Mietausfall oder eine Räumung durchstehen. Instandhaltung kostet Geld, oft genau dann, wenn man es nicht eingeplant hat — ein neues Dach, eine Heizung nach dem Gebäudeenergiegesetz. Und das Kapital bleibt gebunden: Was in der Immobilie steckt, steht Ihnen für anderes nicht zur Verfügung.

Die ehrliche Faustregel: Vermieten lohnt sich, wenn das Objekt in gutem Zustand ist, die Mietrendite nach Kosten stimmt und Sie Zeit und Nerven für die Vermieterrolle mitbringen — oder bereit sind, eine Verwaltung dafür zu bezahlen. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, wird aus der vermeintlich passiven Geldanlage schnell eine Last.

Pro & Contra

Wann Verkaufen sinnvoll ist — und wann nicht

Für den Verkauf spricht vor allem die Klarheit. Ein Verkauf schafft sofortige Liquidität, beendet alle Verwalterpflichten und macht aus einer ungeteilten Immobilie einen teilbaren Geldbetrag — was gerade bei mehreren Erben den Streit von vornherein entschärft. Wer einen Sanierungsstau vor sich herschiebt oder den energetischen Pflichten nach dem GEG nicht hinterherlaufen will, findet im Verkauf den saubereren Schnitt.

Die Kehrseite ist ebenso schlicht: Sie erhalten einen einmaligen Erlös, aber keinen laufenden Ertrag mehr. Was Sie verkaufen, ist verkauft — eine spätere Wertsteigerung des Objekts kommt dann jemand anderem zugute. Und ein unter Trauer oder Zeitdruck überhastet angenommener Preis lässt sich nicht zurückholen.

Verkaufen ist meist der richtige Weg, wenn Sie Liquidität brauchen, mit mehreren Erben eine saubere Teilung suchen, das Objekt größere Investitionen verlangt oder Sie die Vermieterrolle schlicht nicht wollen. Eine belastbare Wertermittlung ist dabei kein Luxus, sondern die Grundlage jeder ruhigen Entscheidung — sie schützt vor dem überhasteten Verkauf genauso wie vor unrealistischen Erwartungen.

Objektart: Eigentumswohnung

Eigentumswohnung verkaufen oder vermieten: was anders ist als beim Haus

Bei einer Eigentumswohnung gelten dieselben Grundfragen wie beim Haus — aber es kommen drei Faktoren hinzu, die es beim Haus nicht gibt. Sie besitzen nicht nur vier Wände, sondern eine Mitgliedschaft in einer Eigentümergemeinschaft.

Das Hausgeld läuft weiter, auch bei Leerstand, inklusive der Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Nur ein Teil davon ist auf den Mieter umlagefähig; der Rest geht direkt von Ihrer Rendite ab. Das ist der Posten, der die Rechnung bei Wohnungen regelmäßig kippt.

Sonderumlagen können Sie nicht verhindern. Beschließt die Gemeinschaft eine Dach- oder Fassadensanierung, trifft Sie der Anteil unabhängig davon, ob es gerade passt. Sie sind auf die Beschlüsse der anderen Eigentümer und die Arbeit der Verwaltung angewiesen. Wer die Kontrolle über größere Ausgaben behalten will, hat sie bei der Wohnung nicht.

Ist die Wohnung bereits vermietet, kommt eine dritte Ebene dazu: Das Mietverhältnis läuft unverändert weiter, kündigen können Sie nur mit gesetzlichem Grund, und der Verkauf richtet sich an einen anderen Käuferkreis — an Kapitalanleger, die über die Ist-Miete rechnen. Was das für den Preis bedeutet, steht ausführlich im Ratgeber vermietete Eigentumswohnung verkaufen.

Steuerlich gilt: Mieteinnahmen gehören in die Einkommensteuererklärung (Anlage V), im Gegenzug lassen sich Gebäude-AfA und Werbungskosten absetzen. Kein Hexenwerk, aber eine jährliche Pflicht, die zur Vermieterrolle gehört.

Unterm Strich: Die Wohnung gibt Ihnen weniger Kontrolle als das Haus, ist im Verkauf dafür meist leichter zu vermitteln, weil der Käuferkreis größer ist. Beides gehört ehrlich in die Rechnung.

Steuer im Dienst der Entscheidung

Der Steuer-Faktor: Zehnjahresfrist, Eigennutzung, AfA

Steuern entscheiden die Frage „verkaufen oder vermieten“ selten allein — aber sie verschieben die Rechnung oft deutlich. Drei Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie sich festlegen.

Die Zehnjahresfrist. Wird eine private Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkauft, ist der Gewinn nach § 23 EStG steuerpflichtig. Maßgeblich sind die Daten der notariellen Verträge, nicht die Grundbucheintragung. Haben Sie die Immobilie selbst bewohnt, greift die Ausnahme für Eigennutzung: steuerfrei ist der Verkauf, wenn Sie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst darin gewohnt haben — diese Jahre müssen nicht voll sein. Vermieten Sie erst und verkaufen danach, verlieren Sie diese Ausnahme: Ab dann zählt allein die Zehnjahresfrist. Wer eine selbstgenutzte Wohnung vermietet, verschenkt unter Umständen eine Steuerbefreiung, die er sonst gehabt hätte. Das ist der am häufigsten übersehene Punkt in dieser ganzen Entscheidung.

Bei Vermietung: AfA als Gegengewicht. Wer vermietet, kann die Gebäudeabschreibung und die Werbungskosten steuerlich absetzen — das mindert die Last auf die Mieteinnahmen. Bei einem Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist erhöhen die bereits geltend gemachten Abschreibungen allerdings den steuerpflichtigen Gewinn.

Beim Erbe gelten Besonderheiten. Sie starten keine neue Frist, sondern übernehmen die Frist des Erblassers — hat er vor mehr als zehn Jahren gekauft, können Sie sofort steuerfrei verkaufen. Als Anschaffungskosten für die AfA gilt sein ursprünglicher Kaufpreis, nicht der heutige Wert. Und die Familienheim-Klausel, die Ehegatten und Kinder von der Erbschaftsteuer befreien kann, setzt zehn Jahre Selbstnutzung voraus — bei Vermietung greift sie nicht. Mehr dazu auf der Seite geerbte Immobilie verkaufen.

Diese Punkte sind eine Orientierung, keine Berechnung Ihres Einzelfalls. Welcher Weg steuerlich günstiger ist, hängt von Zahlen ab, die nur Ihr Steuerberater kennt.

Pflichthinweis

Diese Seite ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung

Die steuerlichen und rechtlichen Angaben auf dieser Seite sind eine allgemeine Einordnung nach dem Stand September 2026. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Zehnjahresfrist, Eigennutzungsausnahme, Erbschaftsteuer und die Familienheim-Klausel hängen an Details, die nur ein Steuerberater oder Notar verbindlich für Ihre Situation klären kann. Bei Erbengemeinschaften, bei Miteigentum nach einer Trennung und bei der Ausschlagung einer Erbschaft ist anwaltlicher Rat sinnvoll. Wir bringen die Immobilie in Ordnung — die steuerliche und rechtliche Würdigung gehört in fachkundige Hände.

Mehrere Eigentümer

Wenn mehrere entscheiden müssen: Erbengemeinschaft und Miteigentum

Sobald mehrere Personen gemeinsam Eigentümer sind, verändert sich die Frage grundlegend. Denn nun muss nicht eine Person entscheiden, sondern alle müssen sich einig sein. Das betrifft Erbengemeinschaften genauso wie getrennte Paare, die eine gemeinsame Immobilie halten, oder Geschwister, die vor Jahren zusammen gekauft haben.

Vermieten ist in dieser Konstellation fast immer die unpraktischere Lösung. Wer kümmert sich um die Verwaltung? Wer streckt eine unerwartete Reparatur vor? Wie wird der Ertrag geteilt, und was passiert, wenn einer Geld braucht und die anderen nicht? Eine gemeinsam vermietete Immobilie hält die Beteiligten auf Jahre aneinander gebunden — und Konflikte, die ohnehin mitschwingen, bekommen dauerhaft Nahrung.

Der Verkauf schafft dagegen eine saubere Teilung: Aus einer ungeteilten Immobilie wird ein Geldbetrag, der sich nach Quoten aufteilen lässt. Die Hürde bleibt: Ohne Einigkeit geht es nicht.

Blockiert einer dauerhaft, droht am Ende die Teilungsversteigerung — für alle Beteiligten in der Regel die teuerste Variante. Dabei genügt ein einzelner Miteigentümer, um das Verfahren einzuleiten; die Zustimmung der übrigen braucht er nicht. Was danach passiert, welche Kosten anfallen und warum die vielzitierte 70-Prozent-Untergrenze ausgerechnet Miteigentümer nicht schützt, steht im Ratgeber was passiert, wenn ein Miterbe die Versteigerung beantragt.

Deshalb lohnt sich hier ein moderiertes, ergebnisoffenes Erstgespräch, bevor sich die Fronten verhärten. Wie ein Verkauf in der Erbengemeinschaft geordnet abläuft, zeigt der Bereich geerbte Immobilie verkaufen.

Einmal durchgerechnet

Was von der Mietrendite übrig bleibt

Die meisten Vermietungsentscheidungen scheitern nicht an der Bruttorendite, sondern daran, dass niemand sie zu Ende rechnet. Hier ein typisches Beispiel aus dem Bergischen — mit allen Abzügen, die sonst gern unter den Tisch fallen.

Ausgangswerte

Der Verkehrswert steht im Nenner der Renditeformel — er muss belastbar sein, nicht geschätzt

90 m² Eigentumswohnung, Verkehrswert 220.000 €

Jahresnettokaltmiete

8,60 € pro m², Mietniveau Wuppertal

rund 9.290 €

Bruttomietrendite

Die Zahl, mit der üblicherweise geworben wird

rund 4,2 %

Jahresmiete geteilt durch Verkehrswert

Abzüge

Instandhaltungsrücklage, Verwaltung, nicht umlagefähiges Hausgeld, Mietausfallwagnis

typisch 25 bis 40 % des Rohertrags

Nettomietrendite

Vor Steuern und vor größeren Einzelmaßnahmen

rund 2,5 bis 3,1 %

Das ist die Zahl, die zählt

Die Gegenprobe

Liegt Ihre Nettorendite darunter, arbeitet die Vermietung gegen Sie — dann trägt sie nur noch die Hoffnung auf Wertsteigerung

Was bringt der Verkaufserlös sicher angelegt?

Ohne Vermieterrolle, ohne Reparaturrisiko

Vereinfachtes Rechenbeispiel zur Veranschaulichung der Methodik. Mietniveaus nach den Marktdaten für das Bergische Städtedreieck; Kostenansätze als übliche Erfahrungswerte. Ihr Objekt kann deutlich abweichen — entscheidend sind Ihre tatsächlichen Zahlen.

Regionale Einordnung

Regionale Einordnung: Mietrendite im Bergischen Land

Ob sich Vermieten rechnet, lässt sich nicht aus dem Bauch beantworten — es lässt sich rechnen. Die einfache Größe heißt Bruttomietrendite: die Jahresnettokaltmiete geteilt durch den Verkehrswert der Immobilie. Für das Bergische Land lohnt ein nüchterner Blick auf die Zahlen.

Die durchschnittlichen Kaltmieten liegen 2026 im Bergischen Städtedreieck spürbar unter dem Bundesschnitt: In Wuppertal werden im Mittel rund 8,60 Euro pro Quadratmeter aufgerufen, in Solingen etwa 9,00 bis 9,10 Euro, in Remscheid um 8,00 Euro — gegenüber einem deutschen Durchschnitt von gut 9,20 Euro. Gleichzeitig sind die Kaufpreise hier moderater als in den nahen Großstädten. Daraus ergibt sich für typische Bestandsobjekte eine Bruttomietrendite, die häufig im Bereich von etwa drei bis vier Prozent liegt.

Entscheidend ist, was nach Kosten übrig bleibt. Von der Bruttorendite gehen Instandhaltung, Verwaltung, Mietausfallrisiko und — bei der Eigentumswohnung — das nicht umlagefähige Hausgeld ab. Was als Nettorendite bleibt, liegt in der Praxis oft nur noch bei etwa 1,5 bis 2,5 Prozent — deutlich weniger, als die Bruttozahl vermuten lässt. Die Grafik zeigt diese Erosion Schritt für Schritt. Das ist kein Argument gegen die Vermietung; in einer Region mit moderaten Kaufpreisen und stabiler Nachfrage kann sie ihren Platz haben. Aber es ist ein Argument dafür, mit echten Zahlen zu rechnen statt mit Hoffnung. Eine belastbare Wertermittlung liefert dafür die Grundlage — sie sagt Ihnen, welcher Verkehrswert in der Renditeformel steht.

Grafik zur Mietrendite im Bergischen Land: Bruttomietrenditen für Wuppertal, Solingen und Remscheid von rund 3,6 bis 3,9 Prozent, davon gehen Instandhaltung, Verwaltung, Mietausfall und bei Eigentumswohnungen das Hausgeld ab — netto bleiben oft nur 1,5 bis 2,5 Prozent.
Objektart: Mehrfamilienhaus und Gewerbe

Mehrfamilienhaus verkaufen oder vermieten: eine andere Rechnung

Bei einem Mehrfamilienhaus verschiebt sich die Frage. Hier kaufen Käufer keinen Wohnwunsch, sondern einen Zahlungsstrom: Bewertet wird über das Ertragswertverfahren, nicht über Vergleichspreise, und der Wert hängt am Jahresrohertrag und am Liegenschaftszinssatz, den der örtliche Gutachterausschuss für jede Stadt eigens ableitet.

Behalten spricht dafür, wenn die Mieten marktgerecht sind, der Instandhaltungsstau überschaubar ist und Sie die Verwaltung tragen können oder bewusst abgeben. Ein Zinshaus mit gepflegter Substanz und laufend angepassten Mieten ist eine der stabilsten Anlagen, die es gibt.

Gegen das Behalten spricht meistens dasselbe wie beim Einfamilienhaus, nur in größerem Maßstab: aufgelaufene Instandhaltung, Bestandsmieten weit unter Markt und eine Eigentümerrolle, die niemand mehr ausfüllen will. Der entscheidende Unterschied: Beim Mehrfamilienhaus schlägt jede nicht angepasste Miete über den Faktor vervielfacht auf den Verkaufspreis durch. Wie der Wert im Einzelnen entsteht, steht im Ratgeber Mehrfamilienhaus bewerten; den Verkaufsweg beschreibt die Seite Mehrfamilienhaus verkaufen.

Bei Gewerbeobjekten und Ladenlokalen gelten noch einmal andere Regeln: Das Gewerbemietrecht weicht vom Wohnraummietrecht deutlich ab, Themen wie Betreiberrisiko, Indexmiete und Anschlussvermietung verlangen eine eigene Betrachtung. Wenn Sie eine Gewerbe- oder Anlageimmobilie einordnen lassen möchten, sprechen Sie uns gezielt darauf an.

Ehrlich gesagt

Wenn die Immobilie mehr kostet, als sie bringt

Nicht jede Immobilie trägt sich. Manchmal steckt mehr drin, als sie wert ist — eine hohe Restschuld, aufgelaufene Lasten, ein Sanierungsbedarf, der den Verkehrswert übersteigt. Dann ist weder Verkaufen noch Vermieten der richtige erste Gedanke, sondern eine ehrliche Bestandsaufnahme.

Bei laufender Finanzierung gehört die Vorfälligkeitsentschädigung in die Rechnung, bevor Sie sich für den Verkauf entscheiden — sie kann bei längerer Restlaufzeit einen erheblichen Betrag ausmachen. Umgekehrt gilt: Eine Vermietung, die den Kapitaldienst nicht deckt, löst das Problem nicht, sie streckt es.

Bei einem überschuldeten Nachlass ist das Ausschlagen der Erbschaft ein legitimer Weg. Die Frist ist kurz: in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall, erklärt gegenüber dem Nachlassgericht. Wer ausschlägt, gibt allerdings das gesamte Erbe auf, nicht nur die Immobilie. Diese Entscheidung gehört in die Hände eines Anwalts oder Notars, nicht eines Maklers — wir sagen Ihnen das offen, weil es der ehrliche Hinweis ist.

Wenn eine Immobilie sich nicht trägt, führen wir Sie lieber aus dem Prozess heraus, als Ihnen einen Verkauf zu verkaufen, der Ihnen nicht hilft.

So kommen Sie zur Entscheidung

In fünf Schritten zur Klarheit

1

Verkehrswert ermitteln lassen

Ohne belastbaren Verkehrswert lässt sich weder die Rendite berechnen noch ein Verkaufspreis einordnen. Er ist die eine Zahl, auf der beide Wege stehen.

2

Nettomietrendite rechnen, nicht brutto

Erzielbare Kaltmiete ansetzen, dann Instandhaltung, Verwaltung, nicht umlagefähiges Hausgeld und Mietausfallwagnis abziehen. Was übrig bleibt, ist Ihre echte Rendite — nicht die Bruttozahl.

3

Steuerliche Lage klären

Wann wurde gekauft? Läuft die Zehnjahresfrist noch? Haben Sie selbst darin gewohnt — und würden Sie durch eine Vermietung die Steuerbefreiung für Eigennutzung verlieren? Diese drei Fragen gehören vor die Entscheidung, nicht danach.

4

Instandhaltungsbedarf ehrlich beziffern

Was steht in den nächsten zehn Jahren an — Dach, Heizung, Fenster, Elektrik, Leitungen? Eine Rendite, die von der ersten größeren Maßnahme aufgefressen wird, war nie eine.

5

Aufwand und Lebenssituation danebenlegen

Zeit, Nerven, Entfernung zum Objekt, Ihre Lebensplanung. Und bei mehreren Eigentümern: Ziehen wirklich alle mit? Die beste Rechnung hilft nichts, wenn die Rolle nicht passt.

Aus der Praxis

Wie die Entscheidung real fällt

Seit 2018 sitze ich mit Eigentümerinnen und Eigentümern aus Wuppertal, Solingen und Remscheid an genau dieser Frage. Drei Fälle, die typisch sind.

Eine Tochter erbt das Reihenhaus der Eltern in Cronenberg. Erst will sie unbedingt vermieten — das Elternhaus hergeben fällt schwer. Als wir die Mietrendite nach Kosten und den Sanierungsbedarf der alten Ölheizung nebeneinanderlegen, entscheidet sie sich für den Verkauf und nutzt den Erlös, um die eigene Wohnung abzuzahlen. Kein Druck von außen, nur Zahlen, die Klarheit schaffen.

Ein Paar zieht beruflich weg und will die eigene Wohnung „erst mal vermieten“. In der Rechnung fällt auf, dass sie damit die Steuerbefreiung für Eigennutzung verlieren würden — sie sind erst sechs Jahre drin. Sie verkaufen vor dem Umzug, steuerfrei, und hätten das Thema ohne diesen einen Hinweis nie auf dem Schirm gehabt.

Der dritte Fall: Ein Geschwisterpaar erbt eine vermietete Eigentumswohnung in Solingen, der Vater hatte sie vor fünfzehn Jahren gekauft. Die Frist ist längst abgelaufen, das Mietverhältnis läuft solide, die Rücklage stimmt. Sie behalten die Wohnung und teilen den Ertrag — weil die Zahlen dafür sprechen und sich beide einig sind.

Was ich daraus gelernt habe: Die richtige Entscheidung steht nie vorher fest. Sie ergibt sich, wenn man die drei Rechnungen ehrlich nebeneinanderlegt — und sie gehört Ihnen, nicht mir.

Nächster Schritt

Wie wir Sie bei der Entscheidung begleiten

Bevor Sie verkaufen oder vermieten, brauchen Sie eine Zahl, auf die Sie sich verlassen können: den realistischen Wert der Immobilie. Er ist die Grundlage für beide Wege — er steht im Nenner der Mietrendite, und er ist der Maßstab für jeden Verkaufspreis. Ohne ihn rechnen Sie mit einer Schätzung und entscheiden über einen sechsstelligen Betrag.

Genau hier setzen wir an. In einem ergebnisoffenen Erstgespräch ermitteln wir den Wert Ihrer Immobilie und legen die drei Rechnungen — Rendite, Steuer, Aufwand — gemeinsam neben Ihre Lebenssituation. Am Ende wissen Sie, welcher Weg zu Ihnen passt. Wenn das Halten oder Vermieten die bessere Antwort ist, sagen wir Ihnen das genauso wie beim Verkauf; für den Fall haben wir mit unserer Vermietung das passende Angebot. Wie ein geordneter Verkauf abläuft, lesen Sie unter Immobilie verkaufen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu verkaufen oder vermieten

Die Fragen, die im Erstgespräch immer wieder kommen — zur Rechnung, zur Steuer und zu den Sonderfällen.

Was ist besser: Haus verkaufen oder vermieten?

Weder noch — es hängt an einer Zahl: der Nettomietrendite nach allen Kosten. Liegt sie über dem, was Sie mit dem Verkaufserlös sicher erzielen würden, spricht viel fürs Vermieten. Liegt sie darunter, arbeiten Sie für eine Rendite, die Sie ohne Mieter, ohne Reparaturrisiko und ohne Verwaltungsaufwand ebenso hätten.

Im Bergischen Land liegen die Bruttomietrenditen für Bestandsobjekte häufig bei drei bis vier Prozent. Nach Instandhaltung, Verwaltung, Mietausfallwagnis und — bei Wohnungen — dem nicht umlagefähigen Hausgeld bleiben davon oft nur noch zwei bis drei Prozent. Das ist die Zahl, mit der Sie rechnen müssen.

Wie berechne ich die Mietrendite richtig?

Die Bruttomietrendite ist die Jahresnettokaltmiete geteilt durch den Verkehrswert, mal hundert. 9.000 € Jahresmiete bei 220.000 € Wert ergeben rund 4,1 Prozent.

Aussagekräftig ist aber erst die Nettorendite. Ziehen Sie von der Jahresmiete ab: Rücklage für Instandhaltung, Verwaltungskosten, den nicht umlagefähigen Teil des Hausgelds und ein Mietausfallwagnis. In der Praxis gehen so 25 bis 40 Prozent des Rohertrags weg. Rechnen Sie zusätzlich die Erwerbsnebenkosten in den Nenner, wenn Sie die Immobilie gekauft haben — sonst rechnen Sie sich reicher, als Sie sind.

Ich habe selbst darin gewohnt — was passiert steuerlich, wenn ich jetzt vermiete?

Dann können Sie eine Steuerbefreiung verlieren, die Sie sonst hätten. Ein selbstgenutztes Haus verkaufen Sie steuerfrei, wenn Sie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren darin gewohnt haben — unabhängig von der Zehnjahresfrist. Vermieten Sie stattdessen, fällt diese Ausnahme nach einer Übergangszeit weg, und ab dann zählt allein die Zehnjahresfrist ab Ihrem Kaufdatum.

Wer also „erst mal vermietet“ und ein paar Jahre später doch verkauft, kann auf einem steuerpflichtigen Gewinn sitzen, der bei sofortigem Verkauf steuerfrei geblieben wäre. Das ist der teuerste übersehene Punkt in dieser Entscheidung — und gehört vor die Vermietung zum Steuerberater, nicht danach.

Was kostet es mich, die Immobilie einfach leer stehen zu lassen?

Mehr, als die meisten annehmen. Bei einem Einfamilienhaus laufen Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Grundbesitzabgaben und eine Grundbeheizung gegen Frostschäden weiter — zusammen schnell ein vierstelliger Betrag pro Jahr. Bei der Eigentumswohnung läuft das komplette Hausgeld weiter, inklusive Rücklagenzuführung.

Dazu kommt, was in keiner Rechnung steht: Ein längerer Leerstand gilt bei vielen Gebäudeversicherungen als Gefahrerhöhung und muss gemeldet werden. Und ein Haus, in dem niemand wohnt, altert sichtbar schneller — das schlägt später auf den Verkaufspreis durch. Halten ist eine legitime Option, aber keine kostenlose.

Ist der Verkauf eines geerbten Hauses steuerfrei?

Häufig ja. Beim Erbe übernehmen Sie die Spekulationsfrist des Erblassers. Hat die verstorbene Person die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft, können Sie sofort steuerfrei verkaufen. Lag der Kauf weniger als zehn Jahre zurück und war die Immobilie vermietet, kann auf den Gewinn Spekulationssteuer anfallen — dann lohnt es, den Fristablauf abzuwarten. Verbindlich klärt das Ihr Steuerberater.

Lohnt sich Vermieten nach einer Erbschaft überhaupt?

Das hängt von der Mietrendite nach Kosten ab. Im Bergischen Land liegen die Bruttomietrenditen für Bestandsobjekte oft bei etwa drei bis vier Prozent; nach Instandhaltung, Verwaltung, Mietausfallrisiko und — bei Wohnungen — dem Hausgeld bleibt deutlich weniger. Vermieten lohnt sich, wenn das Objekt in gutem Zustand ist und Sie Zeit für die Vermieterrolle haben. Sonst ist der Verkauf oft der ruhigere Weg.

Was ist bei einer geerbten Eigentumswohnung anders als beim Haus?

Bei der Wohnung kommen das laufende Hausgeld (auch bei Leerstand), mögliche Sonderumlagen und die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft hinzu — Sie haben weniger Kontrolle. Eine geerbte vermietete Wohnung bringt das bestehende Mietverhältnis mit; den Mieter können Sie nicht ohne Weiteres kündigen, und die Mieteinnahmen müssen Sie versteuern.

Was passiert, wenn die Erben sich nicht einig sind?

Ohne Einstimmigkeit aller Erben ist weder Verkauf noch eine einheitliche Vermietung möglich. Blockiert ein Miterbe dauerhaft, bleibt oft nur die Teilungsversteigerung — für alle die teuerste Lösung. Ein moderiertes, ergebnisoffenes Erstgespräch hilft meist mehr als der Gang zum Anwalt

Geerbte Immobilie verkaufen

Muss ich Erbschaftsteuer zahlen, wenn ich vermiete statt verkaufe?

Die Erbschaftsteuer entsteht durch das Erben selbst, unabhängig davon, ob Sie später verkaufen oder vermieten. Ob sie anfällt, hängt von Verwandtschaftsgrad und Freibetrag ab. Wichtig: Die Familienheim-Klausel, die Ehegatten und Kinder von der Erbschaftsteuer befreien kann, setzt Selbstnutzung voraus — bei Vermietung greift sie nicht. Das klärt Ihr Steuerberater im Einzelfall.

Wie schnell muss ich mich entscheiden?

Es gibt keine gesetzliche Frist und keine Verkaufspflicht — Sie dürfen sich Zeit nehmen. Eine Ausnahme: Ist die Immobilie überschuldet und kommt ein Ausschlagen der Erbschaft in Frage, läuft dafür in der Regel eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall. Ansonsten gilt: lieber in Ruhe richtig entscheiden als unter Zeitdruck zu billig verkaufen.

Was ist anders, wenn ich die Immobilie geerbt habe?

Die Rechnung bleibt dieselbe, die Steuer nicht. Beim Erbe starten Sie keine neue Frist, sondern übernehmen die Zehnjahresfrist des Erblassers — hat er vor mehr als zehn Jahren gekauft, können Sie sofort steuerfrei verkaufen. Für die Abschreibung bei Vermietung gilt sein ursprünglicher Kaufpreis, nicht der heutige Wert.

Zwei Punkte kommen hinzu: Die Familienheim-Klausel kann Ehegatten und Kinder von der Erbschaftsteuer befreien, verlangt aber zehn Jahre Selbstnutzung — bei Vermietung greift sie nicht. Und bei einer Erbengemeinschaft müssen alle mitziehen, was die Vermietung praktisch oft ausschließt.

Geerbte Immobilie verkaufen

Lohnt es sich, ein älteres Haus zu vermieten statt zu verkaufen?

Beim älteren Haus kippt die Rechnung häufiger Richtung Verkauf, und zwar aus einem Grund, der in keiner Renditeformel steht: Die Instandhaltung ist nicht planbar. Ein Bestandsobjekt mit ungedämmter Hülle, alter Heizung und über dreißig Jahre alter Elektrik frisst die Mietrendite über Reparaturen wieder auf — und die kommen selten einzeln.

Dazu kommt: Vermietete Objekte werden am Markt niedriger bewertet als bezugsfreie. Wer erst zehn Jahre vermietet und dann verkauft, verkauft in der Regel ein älteres Haus mit Mieter — also zweimal schlechter.

Altes Haus verkaufen: Wert und Zeitpunkt

Eigentumswohnung verkaufen oder vermieten — was spricht wofür?

Bei der Eigentumswohnung entscheiden zwei Posten, die es beim Haus nicht gibt. Das Hausgeld läuft weiter, auch wenn die Wohnung leer steht, und der nicht umlagefähige Anteil geht direkt von der Rendite ab. Und die Eigentümergemeinschaft kann Sonderumlagen beschließen, ohne dass Sie das verhindern können — eine Fassadensanierung im fünfstelligen Bereich trifft Sie dann unabhängig davon, ob es gerade passt.

Dafür ist die Wohnung im Verkauf oft leichter zu vermitteln als das Haus, weil der Käuferkreis größer ist. Wer wenig Zeit und wenig Lust auf Eigentümerversammlungen hat, fährt mit dem Verkauf meist besser.

Mietshaus verkaufen oder behalten?

Beim Mehrfamilienhaus verschiebt sich die Frage: Hier kaufen Käufer keinen Wohnwunsch, sondern einen Zahlungsstrom. Der Wert hängt am Jahresrohertrag und am Liegenschaftszinssatz — und der wird für jede Stadt eigens abgeleitet. Behalten lohnt sich, wenn die Mieten marktgerecht sind, der Instandhaltungsstau überschaubar ist und Sie die Verwaltung tragen können oder abgeben wollen.

Gegen das Behalten spricht meistens dasselbe wie beim Einfamilienhaus, nur in größerem Maßstab: aufgelaufene Instandhaltung, Mieten deutlich unter Markt und eine Eigentümerrolle, die niemand mehr ausfüllen will.

Wann der Zeitpunkt für den Verkauf spricht

Transparenz

Quellen & Stand

Stand der Angaben: Juni 2026. Steuerliche und rechtliche Angaben sind eine allgemeine Einordnung, keine Beratung im Einzelfall. Marktdaten sind Durchschnittswerte und können je nach Lage und Objekt abweichen.

EStG § 23

Private Veräußerungsgeschäfte / Spekulationsfrist; Abs. 1 Satz 3: Erbe übernimmt die Anschaffung des Rechtsvorgängers

ErbStG § 13

Steuerbefreiung Familienheim (Abs. 1 Nr. 4b/4c), 200-m²-Grenze für Kinder, Zehnjahres-Selbstnutzung

ErbStG § 16

Persönliche Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

Verbraucherzentrale

Immobilie vererben und erben, Erbengemeinschaft, Teilungsversteigerung

Mietspiegel-Niveau Bergisches Städtedreieck

Durchschnittliche Kaltmieten Wuppertal (8,63 €/m²), Solingen (~9,1 €/m²), Remscheid (7,98 €/m²)

Grundstücksmarktbericht / Jahresberichte

Kaufpreisniveau EFH & ETW im Bergischen Land (eigene Datenbasis)

Nächster Schritt

Erst der Wert, dann die Entscheidung

Verkaufen oder vermieten — diese Frage lässt sich nur mit einer belastbaren Zahl beantworten. Lassen Sie den Wert Ihrer geerbten Immobilie ermitteln und legen Sie die drei Rechnungen gemeinsam mit uns neben Ihre Situation. Das Erstgespräch ist kostenfrei, unverbindlich und ergebnisoffen — auch „halten" oder „vermieten" sind gültige Antworten.

Worüber Sie als Nächstes nachdenken sollten.