Karla Keller
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Schwerpunkt Erbrecht, RECHTSANWÄLTE VOHMANN & KOLLEGEN
WebsiteKarla Keller ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht mit Schwerpunkt Erbrecht, Partnerin in ihrer Kanzlei im Bergischen Land. Nach eigener Aussage brennt sie für das Erbrecht — je komplexer der Fall, desto lieber. Ihr Schwerpunkt liegt auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie auf einvernehmlichen, vorausschauenden Regelungen zu Lebzeiten.
Kapitel
Vom Familienrecht zum Herzensthema Erbrecht
Die Sechs-Wochen-Frist zum Ausschlagen
Das Hintertürchen
Anfechtung der Nicht-Ausschlagung
Die Pflichtteils-Falle beim Ausschlagen
Ein Fall: zwei Schwestern, ein Haus
Vorweggenommene Erbfolge
Schenken zu Lebzeiten
Die Zehnjahresfrist und der Freibetrag
400.000 Euro pro Kind
Warum der Nießbrauch alles kippt
Nur Wohnrecht, kein Nießbrauch
Warum der Nießbrauch alles kippt
Nur Wohnrecht, kein Nießbrauch
Wohnrecht im Grundbuch
Nach dem Tod austragen lassen
Schenkungen dem Finanzamt melden
Auch kleine Beträge
Pflichtteil und Nachlassverzeichnis
Kerngeschäft der Anwältin
Was sie am Erbrecht reizt
Internationales Erbrecht
Der Mallorca-Fall
Wen man per Testament ausschließen kann
Und wen nicht
Das Berliner Testament und seine Bindung
Warum der Pflichtteil fast immer bleibt
Erbunwürdigkeit als Ausnahme
Abschluss
Das Wichtigste aus Teil 2
Sieben Punkte zu Erben und Schenken
Wenn Sie keine Zeit für die ganze Folge haben — das sind die Aussagen, auf die es ankommt.
In Deutschland erbt man automatisch über die gesetzliche Erbfolge — ganz ohne eigenes Zutun. Ab Kenntnis vom Todesfall hat man sechs Wochen Zeit, die Erbschaft auszuschlagen, etwa wenn sie überschuldet sein könnte.
00:20 · Karla Keller, Fachanwältin mit Schwerpunkt Erbrecht
Wer ausschlägt, um stattdessen den Pflichtteil zu fordern, geht meist leer aus: Ohne ein Vermächtnis, das einen beschwert, gibt es nach dem Ausschlagen keinen Pflichtteil. Eine böse Falle.
08:12 · Karla Keller, Fachanwältin mit Schwerpunkt Erbrecht
Jedem Kind lassen sich alle zehn Jahre 400.000 Euro schenkungsteuerfrei übertragen — als Immobilienanteil, Bargeld oder Aktien. Wer früh überträgt, muss die zehn Jahre aber durchhalten, damit die Schenkung nicht zum Nachlass zählt.
15:22 · Karla Keller, Fachanwältin mit Schwerpunkt Erbrecht
Behält sich der Schenker einen Nießbrauch vor, läuft die Zehnjahresfrist nicht wie gewünscht, weil er wirtschaftlich Eigentümer bleibt. Für den Fristlauf gilt: Wohnrecht ja, Nießbrauch nein — im Einzelfall aber unbedingt steuerlich prüfen lassen.
16:10 · Karla Keller, Fachanwältin mit Schwerpunkt Erbrecht
Eigene handwerkliche Leistung im Elternhaus wird beim Erbe meist nicht vergütet. Solche Arbeiten erhalten den Verkehrswert, steigern ihn aber selten — wer darauf einen Mehranspruch stützt, hat schlechte Karten.
13:00 · Karla Keller, Fachanwältin mit Schwerpunkt Erbrecht
Ein Wohnrecht im Grundbuch muss nach dem Tod der berechtigten Person mit der Sterbeurkunde beim Notar ausgetragen werden — sonst stockt jeder Verkauf. Fehlt bei einer Briefgrundschuld der gelbe Grundschuldbrief, kostet das Aufgebotsverfahren fünf bis acht Monate.
17:08 · Karla Keller und Sascha Oertel
Ein gemeinschaftliches oder Berliner Testament bindet den überlebenden Partner beim ersten Erbfall — ohne ausdrückliche Öffnungsklausel kann er die Schlusserben nicht mehr ändern. Deshalb gehört eine solche Klausel fast immer hinein.
29:38 · Karla Keller, Fachanwältin mit Schwerpunkt Erbrecht
Zur Einordnung dieses Gesprächs
Karla Keller spricht als Fachanwältin über typische erbrechtliche Konstellationen. Das ist eine allgemeine Darstellung und keine Beratung für Ihren Fall. Erbrecht und Schenkungsteuer sind komplex: Fristen, Freibeträge, Nießbrauch, Pflichtteil und internationale Bezüge wirken im Einzelfall unterschiedlich, und schon kleine Abweichungen ändern das Ergebnis.
Besonders die steuerlichen Aussagen — Freibeträge, Zehnjahresfrist, Nießbrauch — sind vereinfacht. Ob und wie sich eine Übertragung zu Lebzeiten lohnt, gehört in die Hand einer Steuerberaterin oder eines Notars. Bei internationalen Fällen gilt die EU-Erbrechtsverordnung, die auf den gewöhnlichen Aufenthalt abstellt. Verbindlich ist immer nur die anwaltliche und steuerliche Prüfung Ihres konkreten Falls.
Warum die „warme Hand" so oft an der Zehnjahresfrist scheitert
Es gibt einen Satz, den ich in diesem Podcast schon von Thekla Limbach gehört habe und den Karla Keller hier juristisch untermauert: In der warmen Hand zu schenken ist besser, als in der kalten Hand zu streiten. Wer früh und klar überträgt, erspart den Erben den Streit. Nur scheitert es in der Praxis oft an zwei Dingen, die kaum jemand auf dem Schirm hat.
Das erste ist die Zehnjahresfrist: Die Schenkung zählt erst dann nicht mehr zum Nachlass, wenn zehn Jahre vergangen sind — und der Schenker muss diese Zeit auch erleben. Das zweite ist der Nießbrauch. Viele wollen die Immobilie übertragen, sich aber die Mieteinnahmen sichern — und behalten damit wirtschaftlich das Eigentum, sodass die Frist gar nicht erst zu laufen beginnt. Ich bin kein Steuerberater und sage das ausdrücklich. Aber ich sehe, wie oft eine gut gemeinte Übertragung an genau diesen zwei Punkten kippt. Deshalb gehört so etwas früh in die Hand von Notar und Steuerberatung — nicht auf den Küchentisch.
Immobilie im Nachlass oder eine Übertragung geplant?
Ob geerbt, geschenkt oder noch zu regeln: Ich sage Ihnen, was eine Immobilie im Bergischen Land wert ist, und begleite den Verkauf in Ruhe. Für Erbrecht, Steuer und Beurkundung binde ich die richtigen Fachleute ein. Ein erstes Gespräch kostet nichts.
Passend zu dieser Folge
Redigierte Fassung
Redigierte Fassung des Gesprächs: gekürzt, sprachlich geglättet und in Abschnitte gegliedert. Inhaltlich unverändert. Fallbeispiele wurden anonymisiert. Das wörtliche Transkript finden Sie auf problem.immobilien.
Transkript anzeigen
Vom Familienrecht zum Herzensthema Erbrecht
Sascha Oertel 00:00
Willkommen zurück im Problem-Immobilien-Podcast. Im ersten Teil hat uns Karla Keller durchs Familienrecht geführt, jetzt kommt ihr Herzensthema: das Erbrecht. Wir sprechen über die Sechs-Wochen-Falle beim Erben, wie man einen großen Steuerfall verschenkt und warum ein falsches Wörtchen im Grundbuch alles kaputt machen kann. Los geht's.
Man erbt automatisch
Gast 00:20
Beim Erbrecht bin ich immer wieder erstaunt, dass selbst in der Kollegenschaft teils nicht bekannt ist: In Deutschland erbe ich automatisch, über die gesetzliche Erbfolge. Ich muss nicht aktiv zum Gericht gehen und sagen, ich möchte erben.
Angenommen, ich bin leibliches Kind, es gibt kein Testament, keinen Erbvertrag, ein Elternteil stirbt, und ich mache nichts. Irgendwann werde ich vom Nachlassgericht angeschrieben und soll eventuell weitere Erben benennen. Aber der Punkt ist: In dem Moment, in dem ich vom Todesfall weiß, habe ich sechs Wochen Zeit, die Erbschaft auszuschlagen.
Die Sechs-Wochen-Frist zum Ausschlagen
Gast 01:40
Das hängt nicht davon ab, was beim Nachlassgericht passiert — es kommt allein darauf an, dass ich Kenntnis vom Todesfall habe und Erbe sein könnte. Zur Sicherheit sollte man dann zum Nachlassgericht.
Ich war neulich verblüfft: Ein Kollege fragte mich nach der Ausschlagungsfrist. Ich sagte, ab Kenntnis. Er meinte, sein Mandant habe aber erst heute den Erbschein bekommen. Da habe ich überlegt — wenn er den Erbschein aktiv beantragt hat, kann er doch nicht sagen, jetzt möchte er ausschlagen. Sein Gedanke war: Erst mit dem Erbschein habe der Mandant erfahren, was er überhaupt geerbt hat.
Die Wundertüte
Gast 02:37
Man muss sich die Erbschaft wie eine Wundertüte vorstellen: Ich nehme sie an, dann habe ich sie — mitsamt möglicher Schulden. Aber ich kann nicht ernsthaft einen Erbschein beantragen und sagen, ich wollte erst mal wissen, ob ich vielleicht ausschlagen will. Das ist widersprüchlich.
Sascha Oertel 03:52
Ich bin ja kein Erbrechtler, aber Miles Bäßler saß hier schon, und ein paar Fälle habe ich mit ihm gemacht. Wenn meine Eltern versterben, habe ich Kenntnis von deren Situation — geht es ihnen gut, haben sie Schulden — und kann grob abschätzen, ob ich annehme oder nicht. Bin ich dagegen jemand außerhalb der Familie und erbe, kann es eigentlich nur positiv sein.
Gast 04:47
Richtig Glück oder Pech kann man vorab nie ganz abschätzen. Mandanten kommen und sagen, es sehe so aus, als würden sie erben, aber sie hätten keine Ahnung, ob der Nachlass werthaltig oder überschuldet ist. Dann erkläre ich die sechs Wochen — ausschlagen, ohne genau zu wissen, was auf einen zukommt.
Das Hintertürchen
Gast 05:24
Dann fragen sie nach einem Hintertürchen. Das gibt es: Stellt sich später heraus, dass der Nachlass vollkommen überschuldet ist, schicke ich die Mandanten zum Notar, und die Nicht-Ausschlagung wird angefochten. Es gibt die Anfechtung der Nicht-Ausschlagung der Erbschaft — weil ich über das getäuscht war, was tatsächlich im Nachlass ist. Das ist aber ein heikles Instrument.
Haftung auf den Nachlass beschränken
Gast 06:14
Es gibt auch die Möglichkeit, meine Haftung als Erbe auf den Nachlass zu beschränken — die Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses. Ein Beispiel: Ich werde als Erbe von der Krankenversicherung des Verstorbenen über mehrere tausend Euro in Anspruch genommen, was ich vorher nicht wusste. Dann erhebe ich als Erbe die Einrede der Dürftigkeit. Im Grunde ging der Nachlass plus minus null aus, und jetzt kommt diese Forderung dazu, die ich nicht kannte.
Der Ausgang solcher Verfahren liegt aber beim Richter — Risiko. Deshalb lieber innerhalb der sechs Wochen klar Ja oder Nein sagen.
Die Pflichtteils-Falle beim Ausschlagen
Gast 08:12
Ein wichtiger Punkt: Bin ich gesetzlicher Erbe und nicht durch ein Vermächtnis beschwert, und ich denke mir, ich habe keine Lust auf die ganze Erbregelei, schlage aus und mache stattdessen meinen Pflichtteil geltend — dann geht das nicht. Wer nicht durch ein Testament mit einem Vermächtnis beschwert ist, hat nach dem Ausschlagen keinen Pflichtteil. Das ist eine ganz böse Falle.
Vermächtnis oder Testament
Sascha Oertel 09:16
Was ist der Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einem Testament?
Gast 09:21
Ein Vermächtnis muss zwingend in einem Testament geregelt sein. Im Testament sage ich: Person X und Y sollen meine Erben sein, zu gleichen Anteilen oder als Alleinerbe. Unabhängig davon kann ich meine Erben mit einem Vermächtnis beschweren — 30.000 Euro, ein Auto, ein Bild an eine andere Person oder an einen Miterben. Mit diesem Vermächtnis sind dann die nicht begünstigten Erben beschwert.
Ein Fall: zwei Schwestern, ein Haus
Sascha Oertel 10:19
Das hatte ich letztens — entfernte Verwandtschaft, so eine Konstellation muss man erst mal quer denken. Eine Person wollte zu Lebzeiten schon etwas verschenken. Die eine Partei hatte vom Vater bereits einen Betrag fürs Haus bekommen, in der Größenordnung einer mittleren fünfstelligen Summe. Die andere Partei wohnt mit im Elternhaus, hat dort mit eigener Hand die Wohnung ausgebaut und viel investiert. Als der Vater stirbt, entsteht die Frage: Wie rechnet man das gerecht auf?
Gast 11:34
Das Problem ist die Unterscheidung: War es eine Schenkung oder ein Darlehen? Wenn nichts festgehalten ist, war es rechtlich eine Schenkung. Und Schenkungen zu Lebzeiten schmelzen für die Ausgleichung unter Geschwistern über zehn Jahre ab — pro Jahr ein Zehntel, nach zehn Jahren ist es weg.
Die eigene handwerkliche Leistung wiederum wird meist nicht vergütet oder angerechnet — Material hat man selbst bezahlt, die Arbeit selbst erbracht, das ist eine Nullnummer. Sind die zehn Jahre um, stehen im Beispiel am Ende beide Parteien bei null, und diejenigen, die im Haus mit den Eltern gewohnt und investiert haben, haben schlechte Karten.
Warum Eigenleistung selten zählt
Gast 13:00
Man muss auch daran denken: Viele, die im Haus gewerkelt haben, sagen beim Verkauf, sie müssten mehr als die Hälfte des Erlöses bekommen. Da schüttele ich den Kopf. Das war im Grunde Hobby oder eigener Spaß — die Objekte werden durch solche Arbeiten oft gar nicht wertvoller. Es sind meist Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen, die den Verkehrswert erhalten, aber nicht steigern.
Sascha Oertel 13:40
Das sehe ich genauso. Ich sage den Leuten: Es ist der Erhalt deiner Immobilie — hättest du es nicht getan, hättest du eine Bruchbude und bekämst noch weniger. Aber ein Werttreiber ist es meist nicht
Vorweggenommene Erbfolge
Sascha Oertel 15:03
Steig da bitte ein — das vorgeschossene Erbe, die vorweggenommene Erbfolge, kennen die wenigsten.
Die Zehnjahresfrist und der Freibetrag
Gast 15:22
Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge heißt: Ich kann zu Lebzeiten meinen Kindern schon etwas geben und es gleichmäßig verteilen — muss ich aber nicht. Und steuerlich: Ich kann jedem Kind alle zehn Jahre 400.000 Euro schenkungsteuerfrei übertragen, egal in welcher Form — als Anteil an der Immobilie, als Barvermögen, als Aktien. Wenn die Eltern fit sind: die Immobilie früh umschreiben — dann müssen sie zehn Jahre durchhalten.
Warum der Nießbrauch alles kippt
Gast 16:10
Ein wichtiger Punkt: Es darf kein Nießbrauch vorbehalten sein, sonst fängt die Frist nicht an zu laufen. Nur ein Wohnrecht, keinen Nießbrauch. Beim Nießbrauch ist die Übertragung steuerlich nicht in dem Sinne vollzogen, weil der frühere Eigentümer sich über den Nießbrauch praktisch alle Rechte vorbehält: Er zieht die Miete, trägt die Verantwortung, ist wirtschaftlich weiter Eigentümer. Deshalb: Wohnrecht ja, Nießbrauch nein, wenn die Frist laufen soll.
Wohnrecht im Grundbuch
Gast 17:08
Ein Wohnrecht muss ins Grundbuch und steht dort auf Lebenszeit. Wichtig für den Verkauf: Ist die berechtigte Person verstorben, bitte mit der Sterbeurkunde zum Notar und das Wohnrecht austragen lassen. Fehlt die Sterbeurkunde, erschwert das den Verkauf jedes Mal, und man muss hinterherfahren.
Der gelbe Grundschuldbrief
Sascha Oertel 17:46
Der Grundschuldbrief ist auch so ein Thema — den haben wir oft nicht da, weil die Wohnung leergeräumt und der Brief verschwunden ist. Wenn im Grundbuch eine Briefgrundschuld steht und der kleine gelbe Brief fehlt, gibt es von Amts wegen ein Aufgebotsverfahren, und dann hat man noch mal fünf bis acht Monate Verzögerung beim Verkauf.
Schenkungen dem Finanzamt melden
Sascha Oertel 18:30
Was rätst du Leuten, die zu Lebzeiten steuerfrei schenken wollen?
Gast 18:41
Man muss die Schenkung zwingend der Schenkungsteuerstelle des zuständigen Finanzamts melden — auch wenn es über Konten läuft. Selbst wenn ich mit der Person weder verwandt bin noch sonst etwas, sind zwischen Nichtverwandten alle zehn Jahre 20.000 Euro steuerfrei. Auch dann rate ich dringend, die Schenkungsteuerstelle zu informieren, mit Kontoverbindung und Überweisungsnachweis. Dann ist man auf der sicheren Seite.
Pflichtteil und Nachlassverzeichnis
Sascha Oertel 19:52
Was sind deine täglichen Herausforderungen als Erbrechtlerin?
Gast 20:07
Hauptsächlich Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Ich vertrete je nach Fall den Pflichtteilsberechtigten — dann schreibe ich die Erben an und fordere eine Aufstellung des Nachlasses, geordnet nach Aktiva und Passiva, und behalte mir ein notarielles Nachlassverzeichnis vor. Aus Haftungsgründen sollte ich eigentlich immer das notarielle fordern, weil der Notar andere Möglichkeiten hat als ich — er kann etwa die Banken abfragen, das kann ich nicht. Oder ich vertrete den Erben, der Auskunft erteilen muss. Das sind die Klassiker.
Was sie am Erbrecht reizt
Gast 21:36
Es ist die Materie — hochinteressant. Berufserfahrung, Kompetenz, Intelligenz, alles ist gefragt. Ich brenne mittlerweile fürs Erbrecht, und je schwieriger, desto besser.
Erbenermittlung wie Ahnenforschung
Gast 22:13
Das Schwierigste sind oft Erbenermittlungen — regelrecht Ahnenforschung, wenn es um Cousins und Cousinen dritten oder vierten Grades geht, dazu die anderen Linien der Eltern. Ich habe einmal mit einem Detektivbüro zusammengearbeitet; die haben herausgefunden, dass ich recht hatte und meine Mandantin die einzige Erbin war. Das Gericht hatte gemeint, eine Linie fehle noch. Das war hochspannend — und dauerte rund zwei Jahre.
Nachlassverwaltung und gesicherte Immobilie
Sascha Oertel 23:10
In der Zeit gab es dann sicher auch eine Nachlassverwaltung, weil eine Immobilie gesichert werden musste.
Gast 23:18
Genau. Eine Nachlassverwaltung wird vom Amtsgericht gestellt und kümmert sich wie ein Eigentümer um den Nachlass. Wird die Immobilie verkauft, muss sie sich auch sofort darum kümmern.
Internationales Erbrecht
Gast 24:09
Eine Konstellation, die ich hatte: Die Mutter lebt in Spanien, der Vater hier, beide nicht geschieden, aber getrennt, beide sehr vermögend, drei Kinder aus erster Ehe — und beide haben in neuen Beziehungen je ein weiteres Kind. Ein Kind aus dem Patchwork kam zu mir: Dem Vater gehe es nicht gut, was zu tun sei? Ich habe an einen Erbrechtler in der Region verwiesen, aber die Grundzüge erklärt.
Es gibt zwei getrennte Nachlässe — den des Vaters und den der Mutter. Lebt die Mutter lange genug in Spanien, gilt für sie nicht mehr deutsches, sondern spanisches Erbrecht — das Recht des Landes, in dem sie ihren Lebensmittelpunkt hat. Bei den sogenannten Mallorca-Rentnern, die dauerhaft auswandern und keinen Hauptwohnsitz mehr in Deutschland haben, greift nach einigen Jahren spanisches Recht.
Gast 26:49
Für den Vater, der in Deutschland lebt, gilt deutsches Recht. Als potenzielle Erben kommen die Ehefrau und die leiblichen Kinder in Betracht. Bei normaler Zugewinngemeinschaft ohne abweichenden Ehevertrag erbt die Ehefrau die Hälfte, die andere Hälfte teilen sich die Kinder — aber nur die leiblichen Kinder des Vaters, nicht das Kind, das die Mutter mit jemand anderem hat. Dabei spielt keine Rolle, ob die Kinder ehelich sind: Ein nichteheliches Kind hat dasselbe Erbrecht wie ein eheliches oder ein Adoptivkind.
Wen man per Testament ausschließen kann
Sascha Oertel 28:00
Es sei denn, es gibt ein Testament?
Gast 28:04
Per Testament kann ich alle Pflichtteilsberechtigten — Ehegatten, Kinder, oder wenn ich keine habe, Bruder und Schwester — als Erben ausschließen. Aber Kinder und Ehegatten bekommen dann ihren Pflichtteil. Den Pflichtteil gibt es nur bei Ehegatten und leiblichen Kindern; einen Geschwister-Pflichtteil gibt es zum Beispiel nicht.
Das Berliner Testament und seine Bindung
Gast 29:38
Bei Ehegatten muss ich wissen: Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament? Ein gemeinschaftliches schreibt einer, beide unterschreiben — auch wenn „gemeinschaftliches Testament" nicht darübersteht, ergibt es sich aus den beiden Unterschriften. Und ein gemeinschaftliches Testament ist beim ersten Erbfall bindend: Der Überlebende kann nicht neu testieren und einen anderen Schlusserben einsetzen — es sei denn, man hat ausdrücklich eine Öffnungsklausel aufgenommen.
Der Klassiker ist das Berliner Testament: Die Ehepartner setzen sich wechselseitig zu Alleinerben ein und bestimmen die gemeinsamen Kinder als Schlusserben. Steht das so drin, ist man daran gebunden. Deshalb sollte man immer eine Klausel aufnehmen — für den Fall, dass ein Kind schon nach dem ersten Erbfall den Pflichtteil fordert oder sich negativ entwickelt.
Warum der Pflichtteil fast immer bleibt
Gast 32:16
Wenn jemand sagt, ein Kind solle gar nichts bekommen, ist das meist nicht möglich: Der Pflichtteil oder der Ergänzungsanspruch steht einem Kind zu und kann immer gefordert werden — es sei denn, jemand ist erbunwürdig, etwa weil er dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat. Das ist die enge Ausnahme.
Abschluss
Sascha Oertel 32:50
Wir hatten heute Erbrecht und Familienrecht, und ich glaube, da ist das eine oder andere hängen geblieben. Wenn ihr Fragen habt, verlinken wir Karlas Kanzlei in den Show Notes, damit ihr sie bei Fragen zum Erb- oder Scheidungsrecht findet. Karla, danke, dass du da warst.