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Ratgeber Verkauf

Haus mit Einliegerwohnung verkaufen — Wert, Zielgruppe und der richtige Weg

Im Bergischen Land hat fast jede zweite Hangstraße sie: das Zwei-Parteien-Haus mit Einliegerwohnung, oft im Souterrain. Beim Verkauf wirft das eine berechtigte Frage auf — ist die zusätzliche Wohnung ein Plus oder eine Last? Die Antwort ist ehrlicher, als die meisten erwarten: Es kommt darauf an. Dieser Ratgeber ordnet ein, wie eine Einliegerwohnung auf Wert, Zielgruppe und Verkaufbarkeit wirkt — und ob Sie besser vermietet oder leer verkaufen.

Veröffentlicht am 13.06.2026 Von Sascha Oertel 8 min
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Kurz eingeordnet

Eine Einliegerwohnung steigert nicht automatisch den Wert — sie verändert die Zielgruppe. Mehrgenerationen-Familien und Kapitalanleger mit Eigennutzung suchen genau so ein Objekt; klassische Einfamilien-Käufer eher nicht. 

Ob die zusätzliche Wohnung Wert hebt oder drückt, hängt von Zustand, Zuschnitt und Vermietungssituation ab.

Worum es geht

Worum es geht: das bergische Zwei-Parteien-Haus

Wer im Bergischen Land ein Haus verkauft, verkauft überdurchschnittlich oft ein Haus mit zwei Parteien. Die Gründerzeit- und Nachkriegsbebauung an den Hängen von Wuppertal, Solingen und Remscheid ist voll davon: ein Hauptwohnbereich und eine kleinere, abgeschlossene Einheit — die Einliegerwohnung —, häufig im Souterrain oder im ausgebauten Dachgeschoss. Einmal vom Schwiegersohn bewohnt, später vermietet, heute beim Verkauf eine offene Frage.

Diese Frage lautet selten „darf ich das verkaufen" — das dürfen Sie immer. Sie lautet: Was macht die Einliegerwohnung mit dem Wert, mit der Zielgruppe, mit der Geschwindigkeit des Verkaufs? Und: Verkaufe ich besser mit Mieter oder leergeräumt? Genau darum geht es hier — nüchtern und ohne das Versprechen, dass eine Einliegerwohnung „immer ein Gewinn" sei. Das ist sie nicht. Sie ist ein Faktor, den man verstehen muss.

Begriffe

Was als Einliegerwohnung gilt — und was nicht

Eine Einliegerwohnung ist eine kleinere, in sich abgeschlossene Wohneinheit innerhalb eines ansonsten selbst genutzten Hauses — mit eigenem Zugang, eigener Küche und eigenem Bad. Sie teilt sich das Gebäude mit der Hauptwohnung, bleibt aber funktional eigenständig. Das unterscheidet sie vom bloßen Gästezimmer (keine eigene Küche) und vom echten Zweifamilienhaus (zwei gleichrangige, oft gleich große Einheiten).

Die Abgrenzung ist beim Verkauf mehr als Wortklauberei, weil sie die Zielgruppe bestimmt. Ein Haus mit „Einliegerwohnung" spricht Selbstnutzer an, die eine Zusatzeinheit für Angehörige oder etwas Mieteinnahme wollen. Ein „Zweifamilienhaus" oder „Mehrfamilienhaus" spricht Kapitalanleger an. Dieselbe Immobilie unter dem falschen Begriff vermarktet erreicht die falschen Interessenten. Ob die zweite Einheit baurechtlich als Wohnung genehmigt ist, ist dabei eine eigene, wichtige Frage — dazu weiter unten mehr.

Wert & Zielgruppe

Wert & Zielgruppe: Plus oder Last?

Die ehrliche Antwort auf „steigert eine Einliegerwohnung den Wert?" lautet: nicht automatisch. Sie verändert vor allem die Zielgruppe — und damit, wie schnell und zu welchem Preis sich das Haus verkauft.

Eine gut geschnittene, ordentlich ausgestattete Einliegerwohnung mit eigenem Zugang ist ein echtes Plus. Sie öffnet das Haus für Mehrgenerationen-Familien (Eltern oder erwachsene Kinder unter einem Dach), für Käufer, die einen Teil der Finanzierung über Mieteinnahmen tragen wollen, und für Kapitalanleger mit Eigennutzungsabsicht. Diese Käufer zahlen für die Flexibilität.

Drückend wirkt die zweite Einheit dagegen, wenn sie schlecht geschnitten ist, dunkel und niedrig im Souterrain liegt, baurechtlich ungeklärt ist oder das Haus optisch in zwei ungleiche Hälften zerlegt. Dann schreckt sie klassische Einfamilien-Käufer ab, ohne genug Anleger anzuziehen. Der Wert einer Einliegerwohnung entscheidet sich also nicht an ihrer bloßen Existenz, sondern an Zustand, Zuschnitt und rechtlicher Klarheit. Eine belastbare Bewertung trennt hier das Plus von der Last.

Schaubild, wie eine Einliegerwohnung den Wert eines Hauses beeinflusst: wertsteigernd bei gutem Zustand, eigenem Zugang und flexibler Nutzung (Mehrgenerationen-Familien, Kapitalanleger mit Eigennutzung als Zielgruppe), wertneutral oder -drückend bei schlechtem Zuschnitt, fehlender Genehmigung oder ungünstiger Vermietung.

Vermietet oder leer verkaufen?

Vermietet verkaufen

Spielt Kapitalanlegern in die Hände: Sie übernehmen ein laufendes Mietverhältnis mit kalkulierbarem Ertrag und müssen nicht selbst suchen.

Vorteile: sofort verzinster Bestand, kein Leerstand bis zum Verkauf, planbarer Ertragsnachweis.

Nachteil: Für Selbstnutzer ist der bestehende Mietvertrag ein Hindernis — sie wollen die Einheit oft selbst nutzen und stoßen auf den Mieterschutz, der eine Eigenbedarfskündigung langwierig macht. Die zahlungsstärkere Selbstnutzer-Zielgruppe fällt damit weitgehend weg.

Leer verkaufen

Öffnet das Haus für Selbstnutzer und Mehrgenerationen-Familien — meist die emotionaleren und damit zahlungsbereiteren Käufer.

Vorteil: In der bergischen Praxis bringt das leer übergebene Zwei-Parteien-Haus häufig den höheren Verkaufspreis, weil die Selbstnutzer-Zielgruppe größer ist als der lokale Anlegerkreis.

Nachteil: Kostet die Mieteinnahme bis zum Verkauf und gegebenenfalls den Aufwand, das Mietverhältnis sauber und fristgerecht zu beenden.

Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Die Tendenz spricht im Bergischen für den Leerverkauf, aber bei gut laufender Vermietung und solider Rendite kann der Verkauf an einen Anleger der ruhigere und kaum schlechtere Weg sein. Diese Abwägung gehört vor die Vermarktung, nicht mittendrin.

Bergische Besonderheit

Souterrain & Hang: die bergische Besonderheit

Im Bergischen Land hat die Einliegerwohnung eine eigene Entstehungsgeschichte: den Hang. Wo ein Haus am Gefälle steht, liegt das talseitige Untergeschoss oft ebenerdig frei — aus dem Keller wird ein Souterrain mit eigenem Zugang, Fenstern und Tageslicht. Genau dort ist über Jahrzehnte unzählige Male eine Einliegerwohnung entstanden. Das ist die typische Wuppertaler, Solinger und Remscheider Konstellation, wie der Schnitt unten zeigt.

Die Hanglage ist dabei Chance und Risiko zugleich. Ein gut belichtetes Souterrain mit ordentlicher Deckenhöhe und separatem, ebenerdigem Zugang von der Talseite ist eine vollwertige, attraktive Wohnung. Ein dunkles, niedriges Kellergeschoss mit feuchten Wänden und Zugang nur über die Innentreppe ist dagegen kaum vermarktbarer Wohnraum — und zählt bei der Bewertung auch nicht als vollwertige Wohnfläche. Wer eine Souterrain-Einliegerwohnung verkauft, sollte diese Qualitätsfrage ehrlich beantworten, bevor er sie als Wohnraum bewirbt. Wie sich die Hanglage darüber hinaus auf Verkauf und Wert auswirkt, behandelt unser Ratgeber zu den Hanglagen im Bergischen Land.

Schnittzeichnung eines Hauses am Hang im Bergischen Land: durch die Hanglage entsteht im talseitigen Untergeschoss ein ebenerdig zugängliches Souterrain, das häufig als Einliegerwohnung genutzt wird — mit den Faktoren Belichtung, Deckenhöhe und separater Zugang, die über die Qualität der Wohnung entscheiden.
Baurecht

Genehmigt, geduldet oder Grauzone? Der baurechtliche Status

Der sensibelste Punkt beim Verkauf eines Zwei-Parteien-Hauses ist selten der Preis — es ist die Frage, ob die zweite Wohnung baurechtlich überhaupt als Wohnung gilt. Gerade die „gewachsenen" Einliegerwohnungen im Bergischen wurden über die Jahre oft faktisch geschaffen, ohne dass die Nutzung je offiziell genehmigt wurde. Und genau das fragt die finanzierende Bank des Käufers ab.

Zwei Dinge sind hier auseinanderzuhalten. Erstens die bauliche Eignung als Aufenthaltsraum: Nach der Landesbauordnung NRW (§ 46 BauO NRW) müssen Aufenthaltsräume grundsätzlich eine lichte Höhe von 2,40 Metern haben. Für Wohngebäude mit einer oder zwei Wohnungen — also das typische Haus mit Einliegerwohnung — kann das Bauamt 2,30 Meter gestatten; für Räume im Keller- oder Dachgeschoss genügen 2,20 Meter über mindestens der halben Raumfläche. Dazu kommt die Belichtung: Die Fensterfläche muss mindestens ein Achtel der Raumfläche betragen. Ein dunkles, niedriges Kellergeschoss erfüllt das oft nicht — und ist dann baurechtlich kein Wohnraum, egal wie lange dort schon jemand wohnt.

Zweitens die genehmigte Nutzung: Eine Wohnung im ehemaligen Keller ist baurechtlich eine Nutzungsänderung, die nach § 63 BauO NRW grundsätzlich genehmigungspflichtig ist. Fehlt diese Genehmigung, ist die Einliegerwohnung nicht automatisch illegal — viele bestehen seit Jahrzehnten geduldet —, aber sie ist eben nicht als Wohnraum legalisiert. Das ist kein Verkaufshindernis, solange es offen kommuniziert wird. Verschwiegen wird es dagegen schnell zum Problem: Wenn die Bank des Käufers oder der Gutachter den fehlenden Status entdeckt, ist der Verkauf gefährdet und das Vertrauen dahin.

Der ehrliche Weg ist deshalb, den Status vor der Vermarktung zu klären — ein Blick in die Bauakte beim Bauordnungsamt zeigt, was genehmigt ist. Ob die Werte im Einzelfall eingehalten sind und ob eine Nutzungsänderung nachträglich möglich wäre, entscheidet das jeweilige Bauamt; diese Einordnung ersetzt keine Bauberatung.

Wohnfläche

Wohnflächenanrechnung — der stille Streitpunkt

Aus dem baurechtlichen Status folgt direkt die nächste Falle: die Wohnfläche. Denn nur Räume, die den baurechtlichen Anforderungen an ihre Nutzung genügen, dürfen überhaupt in die Wohnflächenberechnung einfließen — so schreibt es die Wohnflächenverordnung (§ 2 WoFlV) ausdrücklich vor. Ein Souterrain-Raum, der die Aufenthaltsraum-Kriterien aus dem vorigen Abschnitt verfehlt, zählt damit nicht als Wohnfläche, auch wenn dort tatsächlich gewohnt wird.

Dazu kommt die übliche Anrechnungslogik: Räume mit Dachschräge zählen je nach Höhe nur anteilig oder gar nicht, Balkone und Terrassen nur zu einem Bruchteil. Eine Einliegerwohnung kann deshalb „auf dem Papier" deutlich kleiner sein als gefühlt — und das wirkt direkt auf Quadratmeterpreis und Bewertung. Wer die Fläche zu optimistisch angibt, riskiert nicht nur die Kaufverhandlung, sondern bei späterer Vermietung auch dauerhafte Mietminderungsansprüche. Die saubere, nachvollziehbare Wohnflächenermittlung gehört darum zu den ersten Schritten vor dem Verkauf eines Zwei-Parteien-Hauses — sie schützt vor überzogenen Erwartungen und vor späterem Streit mit dem Käufer.

Aus der Praxis

Eine Einliegerwohnung, die den Verkauf rettete

Ein Haus in Solingen, Hanglage, oben eine in die Jahre gekommene Hauptwohnung, unten im Souterrain eine kleine, aber hell geschnittene Einliegerwohnung mit eigenem Zugang von der Talseite. Die Eigentümerin war überzeugt, die untere Wohnung sei beim Verkauf eher ein Problem — „wer will schon einen Mieter im Haus". Bei der Bewertung haben wir genau umgekehrt argumentiert.

Wir haben das Haus nicht als sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus vermarktet, sondern als Mehrgenerationen-Objekt mit separater Einheit — und genau die Familie gefunden, die für die pflegebedürftige Großmutter eine eigene Wohnung im selben Haus suchte. Die Einliegerwohnung war am Ende nicht der Makel, sondern das Verkaufsargument. Was ich daran wichtig finde: Es lag nicht an einem Trick, sondern daran, die richtige Zielgruppe zu kennen. Seit 2018 sehe ich im Bergischen immer wieder, dass dieselbe Einliegerwohnung je nach Vermarktung Last oder Trumpf sein kann.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Einliegerwohnung beim Verkauf

Die Fragen, die im Erstgespräch immer wieder kommen.

Steigert eine Einliegerwohnung den Wert meines Hauses?

Nicht automatisch. Eine gut geschnittene, ordentlich ausgestattete Einliegerwohnung mit eigenem Zugang ist ein Plus, weil sie das Haus für Mehrgenerationen-Familien und Kapitalanleger öffnet. Ist sie schlecht geschnitten, dunkel im Souterrain oder baurechtlich ungeklärt, kann sie den Wert auch drücken. Entscheidend sind Zustand, Zuschnitt und rechtliche Klarheit — nicht die bloße Existenz der zweiten Einheit.

Sollte ich die Einliegerwohnung vermietet oder leer verkaufen?

Das hängt von der Zielgruppe ab. Vermietet verkaufen spricht Kapitalanleger an, die ein laufendes Mietverhältnis übernehmen. Leer verkaufen öffnet das Haus für Selbstnutzer und Mehrgenerationen-Familien, die oft mehr zahlen. In der bergischen Praxis bringt das leer übergebene Zwei-Parteien-Haus häufig den höheren Preis — aber das ist eine Tendenz, kein Gesetz. Die Abwägung gehört vor die Vermarktung.

Zählt das Souterrain als Wohnfläche?

Nur, wenn es die baurechtlichen Anforderungen an Aufenthaltsräume erfüllt — ausreichende Deckenhöhe und Belichtung nach BauO NRW. Die Wohnflächenverordnung lässt nur solche Räume in die Berechnung einfließen. Ein dunkles, niedriges Kellergeschoss zählt deshalb nicht als Wohnfläche, auch wenn es bewohnt wird — mit direktem Einfluss auf Quadratmeterpreis und Bewertung. Eine saubere Wohnflächenermittlung vor dem Verkauf schützt vor überzogenen Erwartungen und späteren Streitigkeiten.

Muss die Einliegerwohnung baurechtlich genehmigt sein?

Die Nutzung als Wohnung ist baurechtlich eine Nutzungsänderung und nach § 63 BauO NRW grundsätzlich genehmigungspflichtig. Viele gewachsene Einliegerwohnungen bestehen geduldet, aber ohne diese Genehmigung — das ist kein Verkaufshindernis, gehört aber offen kommuniziert. Hinzu kommt die bauliche Eignung: Aufenthaltsräume brauchen nach § 46 BauO NRW in der Regel 2,40 m lichte Höhe (im Keller-/Dachgeschoss 2,20 m, bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 2,30 m reduzierbar) und ausreichend Fensterfläche. Ein Blick in die Bauakte beim Bauordnungsamt schafft vor dem Verkauf Klarheit.

Wie vermarktet man ein Haus mit Einliegerwohnung im Bergischen am besten?

Über die richtige Zielgruppe. Ein Haus mit Einliegerwohnung ist kein gewöhnliches Einfamilienhaus — es spricht Mehrgenerationen-Familien und Käufer an, die einen Teil über Mieteinnahmen finanzieren. Gerade die typische bergische Hang-Konstellation mit hellem Souterrain-Zugang von der Talseite ist ein Argument, wenn man sie als solches darstellt statt als „Keller mit Wohnung".

Weiterführend

Weiterführende Ratgeber

Transparenz

Quellen & Stand

Stand der Angaben: Juni 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Orientierung zum Verkauf von Häusern mit Einliegerwohnung, keine Rechts-, Bau- oder Steuerberatung im Einzelfall. Baurechtliche und mietrechtliche Fragen im konkreten Fall gehören in fachkundige Hand.

Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Bundesrecht zur Berechnung der Wohnfläche; § 2: nur baurechtlich geeignete Räume zählen

§ 46 BauO NRW

Anforderungen an Aufenthaltsräume: lichte Höhe (2,40 m / 2,30 m / 2,20 m), Belichtung

§ 63 BauO NRW

Genehmigungspflicht der Nutzungsänderung (Keller → Wohnung)

Bergische IHK

Regionale Marktstruktur Bergisches Städtedreieck

Nächster Schritt

Was Ihre Einliegerwohnung wirklich wert ist

Ob die zweite Wohnung beim Verkauf ein Plus oder eine Last ist, entscheidet sich am konkreten Objekt — an Zustand, Zuschnitt, Lage und Vermietungssituation. Eine belastbare Bewertung trennt das eine vom anderen und zeigt Ihnen, welche Zielgruppe und welcher Weg (vermietet oder leer) den besten Verkauf bringt. Kostenfrei und unverbindlich.