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Markt & Trends

Aus leerem Laden wird Wohnraum — und der Bund zahlt mit.

Leerstehende Büros und tote Ladenlokale auf der einen Seite, fehlender Wohnraum auf der anderen. Mit „Gewerbe zu Wohnen" legt der Bund 300 Mio. € auf den Tisch, um genau das zu verbinden — als nicht rückzahlbaren Zuschuss, ab 1. Juli 2026. Was das für Eigentümer im Bergischen heißt.

Veröffentlicht am 30.05.2026 Von Sascha Oertel 11 Min.
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Worum es geht

Als Makler im Bergischen Land sehe ich leerstehende Läden jede Woche — in Elberfeld, an der Solinger Hauptstraße, in der Remscheider Innenstadt. Was sich verändert hat: Seit dem Frühjahr 2026 gibt es ein Bundesprogramm, das den Umbau solcher Flächen zu Wohnungen direkt bezuschusst — und zwar mit Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss. In diesem Ratgeber erkläre ich, was gefördert wird, wie viel realistisch fließt, welche Bedingungen dranhängen — und für welche Bergischen Objekte sich der Umbau wirklich rechnet. Und genauso ehrlich: wann nicht.

Stand der Dinge

Leere Flächen, fehlende Wohnungen — und 300 Millionen Euro dazwischen.

Das Bergische Städtedreieck hat ein doppeltes Problem, das eigentlich seine eigene Lösung ist. Auf der einen Seite stehen Ladenlokale leer — an der Solinger Hauptstraße seit Jahren, in Teilen von Elberfeld und Barmen, in der Remscheider Innenstadt. Geschäfte ziehen weg, Nachmieter kommen keine, und die Flächen verfallen. Auf der anderen Seite fehlt bezahlbarer Wohnraum, vor allem kleine, saubere Einheiten. Der Bund will beides zusammenbringen: Wer ein leerstehendes Gewerbeobjekt zu Wohnungen umbaut, bekommt ab Juli 2026 einen Zuschuss. Ich gehe in diesem Ratgeber durch, wie das Programm funktioniert, was es im Bergischen konkret bedeutet — und wo die Fallstricke liegen, über die in den Hochglanz-Broschüren niemand spricht.

Das Programm

„Gewerbe zu Wohnen" auf einen Blick.

Die wichtigsten Eckdaten — was, wie viel, ab wann.

Zeitstrahl zum Förderfenster „Gewerbe zu Wohnen": Bis 1. Juli 2026 läuft die Vorbereitungsphase (Objekt prüfen, Energieberater einbinden, Nutzungsänderung klären). Am 1. Juli 2026 startet die Antragstellung bei der KfW. Bis 31. Dezember 2026 ist das Fenster offen, das Budget von 300 Mio. € ist begrenzt. Wichtig: erst Antrag, dann Bauvertrag.

Fördervolumen 2026

Bundesmittel

300 Mio. €

Zuschuss

kein Kredit

30 % der Umbaukosten

nicht rückzahlbar

Förderfähig je Wohneinheit

Bemessungsgrenze

max. 100.000 €

Max. Zuschuss je Wohneinheit

= 30 % von 100.000 €

30.000 €

Deckel je Unternehmen

De-minimis

300.000 €

Antragstart

Richtlinie

01.07.2026

befristet bis 31.12.2026

Abwicklung

Antrag vor Vorhabenbeginn

KfW-Programm 266

online

Stand Mai 2026 · Quelle: KfW (Programm 266) und BMWSB · Antragstrecke startet voraussichtlich 01.07.2026.

Förderfähig

Vom Ladenlokal zur Wohnung — das deckt der Zuschuss ab.

Gefördert wird der Umbau von beheizten Gebäuden, die heute nicht zum Wohnen genutzt werden — also klassisch das Ladenlokal, das Büro, die Praxisfläche. Wichtig ist nur, dass am Ende mindestens eine neue Wohnung entsteht. Eine Mischnutzung ist erlaubt: Im Erdgeschoss kann weiter ein Laden bleiben, darüber entstehen Wohnungen. Bezuschusst werden die eigentlichen Umbaukosten — Grundrissänderung, Innenausbau, Erschließung. Und das Programm gilt bundesweit, ohne Einschränkung auf Großstädte. Heißt: Ein Objekt in Cronenberg, in Lennep oder an der Solinger Hauptstraße ist genauso förderfähig wie eines in Köln oder München.

Wichtige Abgrenzung

Dämmung, Fenster, Heizung — nicht über dieses Programm.

Hier wird es technisch, aber der Punkt ist bares Geld wert: Die energetische Sanierung — Dämmung, neue Fenster, Heizungsanlage — wird NICHT über „Gewerbe zu Wohnen" gefördert. Dafür ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG, KfW-Programm 261) zuständig. Beide Programme ergänzen sich, weil sie unterschiedliche Kostenblöcke abdecken — aber dieselbe Position darf man nicht doppelt abrechnen. Wer das von Anfang an sauber trennt, holt aus beiden Töpfen das Maximum. Wer es vermischt, riskiert Ärger bei der Abrechnung.

Fünf Bedingungen, die erfüllt sein müssen.

1

Das richtige Objekt

Ein beheiztes Gebäude, das bisher nicht zum Wohnen genutzt wird — Laden, Büro, Praxis. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohnung entstehen.

2

Das Energieziel

Nach dem Umbau muss das Gebäude den Standard Effizienzhaus 85 EE erreichen, bei Denkmälern Effizienzhaus Denkmal EE. Das ist die eigentliche Hürde — daran entscheidet sich, ob die Rechnung aufgeht.

3

Die Fachbegleitung

Ein Energieeffizienz-Experte von der dena-Liste muss eingebunden werden. Das ist Pflicht, kein Nice-to-have — und sollte früh passieren, nicht erst kurz vor Antrag.

4

Die Reihenfolge

Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden, also bevor Sie Liefer- oder Bauverträge abschließen. Planung und Beratung dürfen Sie vorher erledigen — die sind unschädlich. Ein vorzeitiger Bauvertrag kostet die komplette Förderung.

5

Das Bauamt

In aller Regel brauchen Sie eine baurechtliche Nutzungsänderung. Das ist oft der zeitkritische Pfad — klären Sie das früh mit der Bauaufsicht Ihrer Stadt. Den genehmigungsrechtlichen Teil vertiefe ich in einem eigenen Ratgeber.

Beispielrechnung

Ladenlokal Solinger Hauptstraße → zwei Wohnungen.

Eine Modellrechnung für ein leerstehendes Ladenlokal mit Obergeschoss, umgebaut zu zwei Wohneinheiten.

Balkengrafik zum Förderbeispiel: Von 90.000 € förderfähigen Umbaukosten je Wohneinheit trägt der Bund 30 Prozent (27.000 €), der Eigenanteil beträgt 63.000 €. Bei zwei Wohnungen ergibt das 54.000 € Zuschuss gesamt; die energetische Sanierung läuft separat über BEG/KfW 261.

Förderfähige Umbaukosten je WE

innerhalb 100.000-€-Grenze

90.000 €

Zuschuss je WE (30 %)

nicht rückzahlbar

27.000 €

Wohneinheiten

mind. 1 Pflicht

2

Zuschuss gesamt

unter 300.000-€-Deckel

54.000 €

Energetik (EH 85 EE)

getrennt rechnen

separat

über BEG / 261

Modellrechnung, Werte je Objekt abweichend. Maßgeblich ist die KfW-Richtlinie 266. Energetische Kosten sind separat über BEG/261 zu rechnen.

Clever kombinieren: drei Töpfe, die zusammenpassen.

„Gewerbe zu Wohnen" deckt den Umbau, andere Programme die Energie und den Erwerb. Die Regel: keine Doppelförderung derselben Kosten.

  • KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen": der Kern — Umbaukosten, 30 % bis maximal 30.000 € je Wohneinheit, nicht rückzahlbar.
  • BEG / KfW 261: die energetische Sanierung, die 266 ausdrücklich nicht abdeckt — Dämmung, Fenster, Heizung.
  • „Jung kauft Alt" (KfW 308): für selbstnutzende Familien mit Kind, die einen sanierungsbedürftigen Bestand kaufen — interessant für den späteren Käufer der Wohnung.
  • Kommunal und Land: kommunale Innenstadtprogramme in Solingen, Wuppertal und Remscheid sowie die NRW-Initiative „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren". Diese richten sich primär an die Städte — als Eigentümer profitieren Sie meist mittelbar, etwa über verbilligte Anmietung.
Vor Ort

Wo das im Bergischen konkret wird.

Das Programm ist bundesweit, aber die spannenden Objekte liegen bei uns vor der Haustür. In Elberfeld und Barmen sinken die Ladenmieten seit Jahren, der Büroleerstand in Wuppertal lag zuletzt bei rund fünfeinhalb Prozent — Tendenz steigend. Der Kaufhof am Neumarkt steht vor der Schließung; die Stadt prüft, ob daraus ein Bildungscampus wird, eine Entscheidung soll bis in den Juli 2026 fallen. An der Solinger Hauptstraße lag der Leerstand zeitweise bei fast vierzig Prozent und ist durch aktives Gegensteuern auf rund ein Viertel gesunken. In Remscheid kämpft die Alleestraße mit etwa fünfzehn Prozent Leerstand, das Projekt Allee_21 soll gegenhalten. Das sind genau die Lagen, in denen sich die Frage lohnt: Wird aus dem toten Laden eine vermietbare Wohnung? (Alle Zahlen Stand Frühjahr 2026, regionale Erhebungen und Presse.)

Ehrlich gerechnet

Wann sich „Gewerbe zu Wohnen" NICHT lohnt.

Ich verkaufe Ihnen das Programm nicht schön. Es gibt Fälle, in denen es nicht passt. Wenn das Gebäude den Standard Effizienzhaus 85 EE technisch oder wirtschaftlich nicht erreichen kann — etwa bei sehr schlechter Substanz ohne Denkmalschutz — kippt die ganze Rechnung. Wenn Sie als Unternehmen mehr als rund zehn Wohneinheiten planen, stoßen Sie an den De-minimis-Deckel von 300.000 Euro. Und große Warenhäuser wie der Kaufhof oder die Clemens-Galerien sind keine Fälle für einen Einzelantrag, sondern fast immer kommunal getragene Mischprojekte aus Bildung, Kultur und Wohnen. Bevor Sie umbauen, sollten Sie immer auch den Verkauf durchrechnen — manchmal ist das die rationalere Entscheidung.

Auf gutem Grund

Sie haben ein leerstehendes Gewerbeobjekt im Bergischen?

Ob sich der Umbau zu Wohnraum lohnt, hängt von Substanz, Lage und Energiestand ab. Ich schätze Ihre Situation ehrlich ein — ohne Verpflichtung, ohne Vertragsfalle. Ein Gespräch kostet nichts und kann viel sparen.

Häufige Fragen

Was Eigentümer zur Förderung am häufigsten fragen.

Die Fragen, die in meinen Gesprächen im Bergischen gerade am häufigsten kommen.

Ab wann und wo kann ich „Gewerbe zu Wohnen" beantragen?

Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 stellen Sie den Antrag online direkt bei der KfW unter dem Programm 266. Wichtig: erst beantragen, dann bauen — nicht umgekehrt.

Wie hoch ist der Zuschuss genau?

30 Prozent der förderfähigen Umbaukosten. Förderfähig sind maximal 100.000 Euro je Wohnung, woraus sich ein Höchstzuschuss von 30.000 Euro pro Wohneinheit ergibt. Pro Unternehmen sind insgesamt bis zu 300.000 Euro möglich.

Muss ich das Geld zurückzahlen?

Nein. Es ist ein direkter Zuschuss, kein Kredit — es gibt keine Tilgung und keine Zinsen.

Werden Dämmung und Heizung mitgefördert?

Nicht über dieses Programm. Energetische Maßnahmen laufen über die BEG (KfW 261), lassen sich aber mit „Gewerbe zu Wohnen" kombinieren.

Mehr zum Gebäudeenergiegesetz

Brauche ich vorab eine Baugenehmigung?

In der Regel ist eine Nutzungsänderung erforderlich, die Sie mit dem Bauamt klären. Den Förderantrag müssen Sie aber vor Vorhabenbeginn stellen — Planung und Beratung dürfen vorher laufen.

Gilt das Programm auch in kleineren Bergischen Lagen?

Ja. Es gilt bundesweit ohne Gebietsbeschränkung — ein Objekt in Wermelskirchen oder Lennep ist genauso förderfähig wie eines in der Großstadt.

Was, wenn mein Gebäude Effizienzhaus 85 EE nicht schafft?

Dann wird es schwierig — der Standard ist Pflicht. In dem Fall lohnt sich ein Blick auf Alternativen: einzelne BEG-Maßnahmen, eine andere Nutzung oder der Verkauf. Ehrlich durchrechnen lassen.

Umbau oder lieber verkaufen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Ein guter Makler rechnet beide Szenarien durch, bevor er empfiehlt — Umbau mit Förderung gegen Direktverkauf.

Gewerbe verkaufen

Was ist mit dem Kaufhof oder großen Warenhäusern?

Solche Objekte sind meist kommunal getragene Mischprojekte, kein Fall für den GzW-Einzelantrag. Hier ist die Stadt der richtige Ansprechpartner.

Quellen und Datenstand.

Stand Mai 2026. Behörden zuerst. Die KfW-Antragstrecke startet voraussichtlich am 1. Juli 2026 — operative Details aktualisieren wir mit Programmstart.

KfW — Förderprodukt „Gewerbe zu Wohnen (266)"

Offizielle Produktseite: Konditionen, Antragsweg, „Antrag vor Vorhabenbeginn".

Bundesregierung — FAQ „Aus Gewerbe wird Wohnraum"

BMWSB-Eckdaten: 300 Mio. €, mind. 1 Wohneinheit, Start Juli 2026.

07.04.2026

Förderrichtlinie „Gewerbe zu Wohnen"

Verbindliche Richtlinie, Bundesanzeiger BAnz AT 02.04.2026 B2.

02.04.2026

KfW — BEG Wohngebäude (261)

Kredit mit Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung, kombinierbar mit 266.

NRW-Initiative „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren"

Landesprogramm (35 Mio. €), Baustein „Verfügungsfonds Anmietung". Primär kommunal.

Stadt Wuppertal — Wohnungsleerstandsanalyse 2023

Offizielle Erhebung (Stichprobe + WSW-Stromzählerdaten).

Bundesregierung — Bericht an den Bauausschuss

Büroleerstand Deutschland (2019 ~2 % → 2024 ~5,6 % / ~11 Mio. m²).

05.11.2025

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