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mit Oertel Immobilien

Immobilie kaufen in Wuppertal

Sie haben sich entschieden, eine Immobilie in Wuppertal, Remscheid oder Solingen zu kaufen? Unser Immobilienmakler-Team ist spezialisiert auf den regionalen Markt und unterstützt Sie dabei, Ihr Traumobjekt zu finden. Wir begleiten Sie von der ersten Suche, über die Finanzierung bis zum erfolgreichen Kauf, um sicherzustellen, dass Sie die besten Angebote in der Region erhalten.

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3D Exposé zu Ihrer Wunschimmobilie

Der Kauf einer Immobilie sollte nicht komplex sein, ist es aber. Insbesondere wenn es um rechtliche und finanzielle Aspekte geht. Wir untersützen Sie dabei und stellen sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Zusätzlich können Experten wie Gutachter oder Baufachleute hinzugezogen werden, um den Zustand der Immobilie zu überprüfen. Die Zusammenarbeit mit Oertel Immobilien bietet Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage und minimiert potenzielle Risiken.

Exposeerstellung Wuppertal Oertel Immobilien

Hochwertige Exposé-Broschüre für Sie

Bei uns bekommen Sie nicht nur einfach ein A4 Blatt mit allen Eckdaten, sondern eine hochwertige Broschüre als Exposé mit allen wichtigen Daten, Bildern und 3D-Grundrissen. Damit Ihnen auch garantiert alle Infos zur Immobilie vorliegen.

Immobilie finanzieren

Finanzierung im Blick behalten: Budget und Kreditwürdigkeit prüfen

Die finanzielle Planung ist ein entscheidender Schritt beim Immobilienkauf. Gerne unterstützen wir Sie dabei und berücksichtigen dabei nicht nur den Kaufpreis, sondern auch zusätzliche Kosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Maklergebühren. Stellen Sie sicher, dass Sie über eine solide Kreditwürdigkeit verfügen, um die Finanzierung zu erleichtern. Die frühzeitige Klärung finanzieller Aspekte ist entscheidend, um den Kaufprozess reibungslos zu gestalten. Von uns erhalten sie 100 % Aufmerksamkeit und eine sehr gute Erreichbarkeit.

Ihre Traumimmobilie

Die perfekte Immobilie: Bedürfnisse und Wünsche definieren

Bevor Sie eine Immobilie kaufen, ist es entscheidend, Ihre Bedürfnisse und Wünsche genau zu definieren. Überlegen Sie, welche Anforderungen Ihre zukünftige Immobilie erfüllen sollte, wie beispielsweise die Anzahl der Zimmer, die Lage, die Nähe zu Schulen oder Arbeitsstätten. Die klare Festlegung Ihrer Prioritäten erleichtert die Suche und ermöglicht es Ihnen, gezielt nach Immobilien zu suchen, die Ihren persönlichen Anforderungen entsprechen.

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Sascha Oertel, Geschäftsführer von Oertel Immobilien

Sascha Oertel

Inhaber

Oertel Immobilien

Sascha Oertel, Geschäftsführer von Oertel Immobilien
ERRNEST LAKAJERRNEST LAKAJ
17:34 13 Nov 24
Oertel Immobilien hat uns geholfen die Wohnung unserer Träume zu finden. Sehr fleißig, verständnisvoll und freundlich. Alles wurde schnell und mühelos erledigt. Wir sind äußerst zufrieden.
Anika KlugeAnika Kluge
14:28 22 Oct 24
Egal ob es um die Erstellung eines professionellen Exposés, Besichtigungstermine oder Flexibilität in der Verkaufsstrategie geht, Herr Oertel war jederzeit der perfekte Ansprechpartner und Makler. Er war immer flexibel, hatte die richtigen Ideen und hat uns von Vorne bis Hinten perfekt begleitet. Wir können Herrn Oertel wärmstens weiterempfehlen, daher: 5 Sterne!
Yasmin DaukantYasmin Daukant
10:18 21 Oct 24
Wir können Herrn Oertel und sein Team uneingeschränkt weiterempfehlen. Herr Oertel und Frau Schley haben unseren Immobilienverkauf sehr professionell, flexibel und schnell durchgeführt.Herr Oertel war im Erstkontakt und beim Erstgespräch sehr kompetent, ehrlich und verständnisvoll und im Bezug auf Kinder in besonderem Maße rücksichtsvoll und diskret.Die Abwicklung mit Frau Schley war zu jedem Zeitpunkt zuverlässig, transparent, immer sehr freundlich und wir hatten in der gesamten Zeit das Gefühl, mit oberster Priorität behandelt zu werden.Es gab keinen einzigen negativen Punkt und wir haben uns zu keinem Zeitpunkt gedrängt oder unsicher gefühlt.Wir bedanken uns sehr für die außerordentlich gute Zusammenarbeit!
Jonathan DehlerJonathan Dehler
09:58 07 Oct 24
Verbindlich, authentisch, sympathisch.Frau Schley beantwortete meine Fragen immer zeitnahe.
Luc AsLuc As
21:22 20 Sep 24
Wir haben mit Frau Schley vom Oertel Immobilien Team sehr gute Erfahrungen gemacht! Was uns sehr angenehm aufgefallen ist, war ihre Kompetenz, die sie durch Authentizität und Realitätsnähe vermittelt hat. Und das alles in einem sehr freundlichen Umgang, obwohl wir zur Besichtigung aufgrund einer Autopanne deutlich zu spät kamen! Klasse
Ina M.Ina M.
17:02 09 Sep 24
In der letzten Woche hatten wir einen Besichtigungstermin mit Herrn Oertel.Im Vorfeld haben wir schnell und unkompliziert ein ausführliches und professionell ausgearbeitetes Exposé erhalten.Der Empfang zum Termin war sehr freundlich und sympathisch. Die Besichtigung war sehr kompetent vorbereitet und dabei sehr locker.Herr Oertel hat nicht nur alle wichtigen Fakten parat gehabt, zusätzlich haben wir Vorschläge und Anregungen bekommen. Wichtig: Er hat nicht nur geredet, er hat auch uns zugehört, war sehr aufmerksam und ist mit Feingefühl auf uns eingegangen.Das Exposé gab's dann nochmal in Schriftform zum Minehmen - perfekt.Wir fühlten uns bestens aufgehoben.Wir hatten schon ganz andere 'Leistungen' kennengelernt.Alles in Allem herausragend und beispielhaft, daher nur weiterzuempfehlen.
Shaiq ChaudharyShaiq Chaudhary
17:56 03 Sep 24
Monika KowalskiMonika Kowalski
16:10 07 Aug 24
Herr Oertel ist ein sehr aufrichtiger Mensch und hat das Herz am richtigen Fleck! Ich habe mich verstanden und professionell beraten gefühlt. Obwohl die Immobilie mir nicht zugesagt hat, war Herr Oertel verständnisvoll und weiterhin aufmerksam.Dies habe ich bei anderen Maklern auch leider anders kennengelernt. Deshalb kann ich Herr Oertel wärmsten empfehlen, wenn es um Immobilien geht.
Christos LabridisChristos Labridis
14:39 26 Jun 24
Sehr Professionell!!Sehr gute Beratung, und 3D Simulation der Immobilie.
Julia Jasper-EberleinJulia Jasper-Eberlein
06:32 26 Jun 24
Wir können Herrn Oertel und sein Team wirklich nur empfehlen! Obwohl wir letztendlich keinen Kauf abgewickelt haben, da wir uns doch für ein anderes Objekt entschieden haben, war der Service so bemerkenswert, dass ich an dieser Stelle eine Rezension hinterlassen möchte.Im Gegensatz zu vielen anderen Maklern hatte Oertel Immobilien wirklich alle Unterlagen, die man braucht, übersichtlich und vollständig in einem online zugänglichen Order hochgeladen. Die Kommunikation, insbesondere auch mit dem Büro, war ausgesprochen schnell und freundlich. Unsere Fragen wurden zufriedenstellend beantwortet und zusätzlich gewünschte Unterlagen wurden umgehend beschafft.Zusammengefasst eine der angenehmsten Makler-Erfahrungen, die wir im Raum Wuppertal je hatten und daher absolute Empfehlung!
Leonie ArikLeonie Arik
09:10 21 Jun 24
Super Typ. Schnelle Terminvergabe und schon das Exposé war wahnsinnig gut aufbereitet. Angenehmer Besichtigungstermin, bei dem alle Fragen beantwortet werden konnten.
Enrico LiebertEnrico Liebert
20:22 15 Jun 24
Sehr zuverlässig, sehr sympathisch und vor allem empathisch. Man fühlt sich super aufgehoben.
Vom ersten sehr freundlichem Kontakt, über die Korrespondenz, die Onlinebesichtigung sowie der Besichtigung vor Ort und die anschließend zur Verfügung gestellten Unterlagen war alles perfekt. Ich habe noch nie ein so gut vorbereitetes Präsentieren einer Immobilie gesehen.M.Alt.
Doreen C.Doreen C.
09:28 02 Jun 24
Mein Mann und ich hatten vor ein paar Tagen das Vergnügen Herrn Oertel persönlich kennenzulernen, zwecks Besichtigung. Mit einer lockeren und sympathischen Art empfing er uns und führte uns durch das Haus. Beantworte unsere Fragen und nahm sich auch Zeit. Es war alles gut vorbereitet (Unterlagen etc.).Danke, für eine professionelle, aber lockere Besichtigung. So fühlt man sich wohl.
Sascha ComesSascha Comes
18:42 31 May 24
Herr Oertel macht einen kompetenten Eindruck und hat uns sehr freundlich begrüßt. Im Anschluss würde uns die Immobilie gezeigt. Bis dato alles prima. Wenn es mit dem Objekt nicht klappen sollte würde ich gerne mit ihm weiter arbeiten.
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Fragen klären, bevor entschieden wird?

Sind Sie immer noch unsicher? Kein Problem, nachfolgend finden Sie eine klare und übersichtliche Zusammenstellung der wichtigsten Fragen rund um den Kauf und Verkauf Ihrer Immobilie, die Ihnen helfen werden, Klarheit zu gewinnen. Wurde Ihre Frage trotzdem nicht geklärt? Dann rufen Sie uns gerne an, wir freuen uns Ihnen jederzeit weiterhelfen zu können!

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Wer bezahlt den Notar?

In den meisten Fällen ist es so geregelt, dass der Käufer sämtliche mit dem Immobiliengeschäft zusammenhängenden Kosten zahlt. Diese Kosten beinhalten dann auch die Kosten für den Notar bzw. die Beurkundung.

Wer sucht den Notar aus?

Da der Käufer die Kosten für den Notar trägt, es sei denn es gibt anderweitige vertragliche Vereinbarungen zwischen den beiden Vertragsparteien, gilt das Prinzip: Wer die Musik bezahlt, bestimmt auch, welche Kapelle spielt. Im Fall eines Immobiliengeschäfts bedeutet dies, dass der Käufer das Vorrecht auf die Bestimmung von dem Notar innehat. In der gängigen Praxis übernehmen Käufer jedoch sehr gern Vorschläge von Verkäufern, wenn diese einen Notar kennen.

Zu welchem Zeitpunkt sollte der Käufer die Finanzierung von dem Kaufpreis mit dem Kreditgeber geklärt haben?

Grundsätzlich gilt „wer etwas kaufen möchte, der sollte auch bezahlen können“. Bei einem Immobiliengeschäft ist dies jedoch ein Sonderfall, da zumeist über sehr hohe Summen gesprochen wird. Dementsprechend ist das Kaufkapital in den seltensten Fällen direkt zum Beurkundungstermin verfügbar. Wir empfehlen jedem Käufer jedoch dringend, vor dem Beurkundungstermin ein Finanzierungsgespräch mit dem Kreditgeber zu führen und die Kreditzusage vorab einzuholen. Dies ist in der Regel ein sehr intensiver Zeitraum, der mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Viele Banken benötigen diesen Zeitraum, um das Kostenrisiko eines Kredits genauestens abwägen zu können. Gern übermitteln wir jedoch dem Käufer ein entsprechend ausgefüllten Formulars, mit welcher die Grundschuld bestellt werden kann, das für die Finanzierung des Immobiliengeschäfts benötigt wird. Nicht selten gibt es bei diesem Punkt eines Immobiliengeschäfts Probleme mit der finanzierenden Bank. Wir sind jedoch ebenfalls gern bereit, eine Notarbestätigung an den Käufer vorab zu übermitteln. Mit dieser Notarbestätigung, welche zusätzliche Kosten für den Käufer verursacht, ist das Risiko für die Bank deutlich minimiert. Eine schnellere Bearbeitung des Finanzierungsanliegens bzw. auch die schnellere Auszahlung des Kreditkapitals kann durch die Notarbestätigung, die allgemeinhin auch als Rangbestätigung bekannt ist, jedoch erreicht werden.

Wie ist der praktische Ablauf des Immobilienverkaufs bzw. Immobilienkaufs nach dem Beurkundungstermin?

Unmittelbar nach dem Beurkundungstermin starten wir als Notare die Vertragsabwicklung. Wir legen den Kaufvertrag bei dem zuständigen Finanzamt in der Grunderwerbssteuerstelle vor und fordern direkt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung an, welche nach der Zahlung der fälligen Grunderwerbsteuer ausgestellt wird. Anschließend beantragen wir für gewöhnlich einen Tag später eine Eintragung der sogenannten Auflassungsvormerkung sowie der entsprechenden Grundschuld bei dem zuständigen Grundbuchamt des regional zuständigen Amtsgerichts. Für gewöhnlich nimmt ein Eintrag in dem Grundbuch zwei bis vier Wochen in Anspruch. Die benötigten Genehmigungen der Gemeinde sowie der jeweiligen Behörden fordern wir ebenfalls an und wir beantragen auch die Löschung von etwaigen Grundschulden, welche der Verkäufer noch auf dem Grundstück bzw. der Immobilie mit sich herumtrug. Das Grundstück bzw. die Immobilie wird dem Käufer in der Form übergeben, welche der Kaufvertrag für das Immobiliengeschäft zwischen den Parteien vorgesehen hat

Mit welchen Kosten ist im Zusammenhang mit dem Immobilienverkauf bzw. Immobilienverkauf insgesamt gesehen zu rechnen?

Im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf entstehen für den Käufer zahlreiche Kosten, sodass so manch ein Laie sehr schnell den Überblick darüber verlieren kann. Gern informieren wir Sie an dieser Stelle darüber. Neben den Gebühren, welche durch das Grundbuchamt für Eintragungen und Löschungen sowie dem Vorgang der Eigentumsüberschreibung anfallen, kommen auch noch unsere Gebühren hinzu. Diese Gebühren sind jedoch mit rund 1 Prozent von dem Kaufpreis sehr übersichtlich und transparent. Die Grunderwerbssteuer darf in diesem Zusammenhang auch nicht vergessen werden. Diese Steuer ist ausdrücklich eine Ländersache, sodass sie in den verschiedenen Bundesländern auch dementsprechend unterschiedlich hoch ausfallen kann. In der Regel bewegt sich die Grunderwerbssteuer jedoch in einem Rahmen von rund 3,5 Prozent bis maximal 6,5 Prozent des Kaufpreises. Sollte ein Makler in den Immobilienverkauf bzw. Immobilienkauf involviert gewesen sein darf die entsprechende Provision ebenfalls nicht vergessen werden. Die Höhe der Maklerprovision ist nicht einheitlich geregelt und somit vertraglich frei zwischen den Vertragsparteien verhandelbar. Marktüblich sind jedoch Werte von 3 Prozent bis maximal 6 Prozent von dem Kaufpreis plus Mehrwertsteuer. Juristisch betrachtet hat der Käufer die Pflicht zur Zahlung dieser Kosten. Die gesetzliche Grundlage findet sich in dem § 448 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Es muss allerdings in diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass alle Vertragsparteien gesamtschuldnerisch für die Zahlung der anfallenden Gebühren haften. Da die Höhe der Gebühren sehr stark von dem Kaufpreis abhängig ist, ist es an dieser Stelle ein wenig schwierig, Zahlen zu nennen. Wir stehen Ihnen jedoch sehr gern in den Vorwegen fernmündlich oder per Mail zur Verfügung, um Ihnen einen genauen Ausblick auf die Höhe der anfallenden Kosten in Ihrem ganz speziellen Fall zu bieten. Wir müssen allerdings auch betonen, dass wir grundsätzlich keine rechtliche Beratung fernmündlich anbieten können. Die Auskünfte beziehen sich somit ausschließlich auf den Kostenfaktor, den Sie als Käufer bei einem Immobilienkauf zu erwarten haben

Wie ermittelt man die richtige Wohnfläche?

Die Ermittlung der Wohnfläche eine Wohnung oder eines Hauses sollte auf Basis der Wohnflächenverordnung (WoFlV) erfolgen. Diese sieht z.B. vor, dass Balkone und Terrassen in der Regel nur zu 25% ihrer Grundfläche als Wohnfläche angesetzt werden dürfen. Die Wohnfläche ist außerdem mit lichten Maßen, also Fertigmaßen (keine Planmaße!) zu ermitteln. In Dachgeschossen mit Dachschrägen – z.B. beim Satteldach – dürfen Flächen mit lichten Höhen zwischen 1 m und 2 m nur zur Hälfte angesetzt werden. Beheizte Wintergärten dürfen voll angerechnet werden etc. Weiterführende Infos hierzu bietet Wikipedia mit einem ausführlichen Artikel zur Wohnfläche.

Was ist eine Grundschuld?

Die Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen. Sie dient in der Regel dazu, Schulden abzusichern, die der Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie gegenüber Gläubigern hat. Mit der eingetragenen Grundschuld im Grundbuch kann der Eigentümer die betreffende Immobilie nicht ohne die Zustimmung seines Kreditgebers veräußern.
Die Grundschuld dient häufig zur Absicherung von Finanzierungen beim Immobilienkauf oder Hausbau. Sie wird in der Regel in Abteilung III im Grundbuch eingetragen und begründet damit ein sogenanntes dingliches Verwertungsrecht.
Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers, kann der Kreditgeber die Immobilie z.B. durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung verwerten, um damit die Restschuld zu begleichen.
Wenn der zugrundeliegende Kredit wie vereinbart beglichen wird, kann die Grundschuld anschließend aus dem Grundbuch gelöscht werden.
Im Gegensatz zur früher für die Baufinanzierung oftmals verwendeten Hypothek ist die Grundschuld grundsätzlich unabhängig vom ursprünglich besicherten Darlehen. Alternativ zur Löschung kann sie daher auch abgetreten oder als Sicherheit für einen weiteren Kredit genutzt werden.

Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Zwischen der Beurkundung des Immobilienkaufvertrages und dem rechtskräftigen Eigentümerwechsel durch Grundbucheintrag vergeht in der Regel einige Zeit. Die sogenannte Auflassungsvormerkung (§ 883 BGB) sichert währenddessen dem Käufer die Vorrechte gegenüber anderen Interessenten oder Gläubigern.
Durch die Auflassungsvormerkung im Grundbuch ist der Verkäufer an den Verkauf gebunden. Er kann die Immobilie nicht mehr an jemand anderen veräußern. Auch im Falle einer Insolvenz des Verkäufers bleibt durch die Auflassungsvormerkung das Kaufvorrecht des Käufers bestehen.
Ist der Eigentümerwechsel schließlich vollzogen, spricht man von der Auflassung im Grundbuch.

Was sollte geklärt sein, bevor es zum Notar geht?

Bevor es zum Notar geht, sollten Verkäufer und Käufer grundlegende Einigkeit zum Immobiliengeschäft erzielt haben. Hierzu gehören:
• Vereinbarung von Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
• Termin der Übergabe der Immobilie
• Umgang mit bestehenden Verbindlichkeiten, wie Nutzungs- und Nießbrauchrechten, bestehenden Miet- oder Pachtverträgen
• Nebenabsprachen, z.B. zur Übernahme von Übernahme Inventar, Einbaumöbeln etc.
Da eine spätere Sachmängelhaftung in der Regel im Immobilienkaufvertrag ausgeschlossen wird, sollte der Käufer das Objekt eingehend besichtigt haben und ggf. durch einen Sachverständigen begutachten lassen.

Welche Aufgaben übernimmt der Notar vor dem Beurkundungstermin?

Vor dem Beurkundungstermin prüft der Notar die juristischen Voraussetzungen für den Immobilienverkauf und sorgt dafür, dass alle notwendigen Unterlagen und Angaben zur Erstellung des Immobilienkaufvertrages zur Verfügung stehen. Sofern notwendig findet hierzu ein Vorgespräch im Notariat statt.
Unter anderem sind zur Vorbereitung des Beurkundungstermins folgende Punkte relevant:
• Feststellen von Identität und Geschäftsfähigkeit von Verkäufer und Käufer
• Informationen zum vereinbarten Kaufpreis und zu den Zahlungsmodalitäten
• Grundbucheinsicht und ggf. Erörterung vorhandener Grundbuchlasten
• Erbbaurechtsvertrag bei Grundstücken mit Erbbaurecht
• Umgang mit bestehenden Mietverhältnissen und anderen Verpflichtungen des Verkäufers in Bezug auf die Immobiliennutzung
• Teilungserklärung bei einer Eigentumswohnung
• Auskunft des Baulastenverzeichnisses
Hat der Notar alle für den Vertrag relevanten Informationen zusammen, erstellt er einen Entwurf des Immobilienkaufvertrages und sendet diesen den Vertragsparteien zu.

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